Wo dürfen E-Tretroller geparkt werden?
Grundsätzlich dürfen E-Tretroller genauso wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden. Es ist immer darauf zu achten, dass beispielsweise gehbehinderte Personen oder Personen mit Kinderwagen den Gehweg weiterhin nutzen können. Sollte der Gehweg an einer Stelle keine ausreichende Breite aufweisen, muss der Roller an der nächsten geeigneten Stelle abgestellt werden.