Beitrags-Ermäßigung
Familien mit geringem Einkommen und im Leistungsbezug können eine Beitrags-Ermäßigung für die Kindertagespflege beantragen.
Wer kann eine Beitrags-Ermäßigung beantragen?
- Familien mit geringem Einkommen
- Familien, die Leistungen beziehen, z.B.
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Grundsicherung nach SGB II
- Sozialhilfe
Kontakt:
Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Tanja Hoppe
📞 0461 / 85-2167
Stefan Petersen
📞 0461 / 85-2480
Antrag: