Beitrags-Ermäßigung 

Familien mit geringem Einkommen und im Leistungsbezug können eine Beitrags-Ermäßigung für die Kindertagespflege beantragen. 

Wer kann eine Beitrags-Ermäßigung beantragen? 

  • Familien mit geringem Einkommen
  • Familien, die Leistungen beziehen, z.B. 
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Grundsicherung nach SGB II
    • Sozialhilfe

Kontakt: 

Abteilung Städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege 

Tanja Hoppe

📞 0461 / 85-2167

hoppe.tanja@flensburg.de 


Stefan Petersen

📞 0461 / 85-2480

petersen2.stefan@flensburg.de 

Antrag: