Wie beantrage ich die Fördermittel?

Die soziale Wohnraumförderung ist in Schleswig-Holstein arbeitsteilig organisiert:

    1. Die IB.SH berät Sie umfassend, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Mit ihr wird im Falle der Förderzusage auch der Darlehensvertrag geschlossen.

      Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

      Bereich Mietwohnungsbau

      E-Mail: mietwohnungsbau@ib-sh.de

      Telefon: 0431 / 9905 – 5003

      Web: IB.SH Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen


    2. Die Stadt Flensburg prüft, ob Ihr Vorhaben mit den kommunalen Entwicklungszielen übereinstimmt und bestätigt den Bedarf an öffentlichem Wohnraum anhand verschiedener Kriterien. Nach erfolgreicher Abstimmung über den Fördermix setzt die Stadt Flensburg Ihr Bauprojekt auf eine sogenannte Vorhabenliste.

      Stadt Flensburg

      Urbanes Wohnen

      E-Mail: urbanes-wohnen@flensburg.de

      Telefon: 0461 / 85 - 1301

      Web: www.flensburg.de/wohnraumförderung


      Für die Abstimmung Ihres Vorhabens benötigen wir:

      - eine Projektbeschreibung,

      - eine Wohnungsliste (Vorlage der ARGE),

      - einen Lageplan sowie

      - die Grundrisse der zu fördernden Wohnungen.


    3. Die ARGE prüft die Angemessenheit der Gesamtkosten anhand Ihrer Kostenschätzung sowie die Einhaltung der technischen, ökologischen und städtebaulichen Qualitätsziele des Landes Schleswig-Holstein.

      Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) e.V.

      E-Mail: mail@arge-ev.de

      Telefon: 0431 / 663690

      Web: ARGE Soziale Wohnraumförderung