Schulärztlicher Dienst

Schuleingangsuntersuchungen - verpflichtend

Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Schulbesuch! Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt daher diese vor der Einschulung verpflichtende Untersuchung durch, um gesundheitliche Beeinträchtigungen und Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und berät Eltern und Schule über mögliche weitere Abklärungs- bzw. Förderbedarfe. Es kann eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfohlen werden. In Flensburg können Kinder mit entsprechenden Bedarfen z. B. zum orthopädischen Schwimmen oder zum psychomotorischen Turnen dem Schulamt gemeldet werden und erhalten dann diese kostenlose Förderung während des ersten Schulbesuchsjahres.

Die anonymisierten Untersuchungsergebnisse aller Kinder fließen in eine jährliche landesweite Gesundheitsberichterstattung ein und ermöglichen einen genauen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder dieser Altersgruppe.

Wenn Sie mehr über den Ablauf der Untersuchung erfahren wollen, schauen Sie auch auf der Website des Landes: Schuleingangsuntersuchung

Achte-Klassen-Untersuchungen - freiwillig

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst bietet den Schüler*innen der 8. Klassen eine Gesundheitsuntersuchung an. Der Schwerpunkt liegt neben einer Seh- und Hörprüfung, einer körperlichen Untersuchung und einer Überprüfung des Impfschutzes vor allem in der Beratung zu gesundheitlichen Fragen, zu Pubertät, Akne, Suchtmittelgebrauch, Medienkonsum und Aufklärung zu sexuell übertragbaren Krankheiten in Zusammenarbeit mit der Aids-Beratungsstelle.

Informationen zum Thema Aids

Alternativ zu diesem freiwilligen Angebot wird seit 2015 einmal jährlich im Gesundheitshaus ein Gesundheitsparcours in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern zu Themen und Mitmachaktionen rund um die Gesundheit angeboten. Für die Lehrkräfte wird Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

Gutachten und Stellungnahmen

Wir begutachten im Schulauftrag Schüler*innen, die sich z. B. für das Sportprofil der gymnasialen Oberstufe entscheiden oder nehmen Stellung zu Fragen bei Schulabsentismus (Fernbleiben von der Schule), oder im Rahmen von sonderpädagogischer Überprüfung, ob Lernschwächen organische Ursachen haben.

Gutachten werden auch im Auftrag der Eingliederungshilfe bei Fragen zu körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen erstellt.