Pflege-Wohngemeinschaften (alternative Wohnformen)

Ein selbstbestimmtes Leben im Alter bieten alternative Wohnformen. Die Pflegeversicherung fördert Pflegewohngemeinschaften. Eine Pflegewohngemeinschaft muss mindestens zwei und maximal elf Mitglieder haben.

Hier leben pflegebedürftige Menschen zusammen und erhalten gemeinsam Unterstützung. Die Privatsphäre und Eigenständigkeit bleiben erhalten. Ein Wohngruppenzuschlag ist an einen Pflegegrad (1 bis 5) gebunden, es müssen mindestens zwei Mitglieder diese Voraussetzungen erfüllen.

Der Wohngruppenzuschlag beträgt monatlich 224,- €. Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann jede/r Pflegebedürftige, die/der sich beteiligt, eine Anschubfinanzierung von 2.613,- € (max. pro Wohngemeinschaft 10.452,- €) beantragen.

Weitere Informationen und Beratungen hierzu bietet die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (https://kiwa-sh.de).
(§ 38a & 45e SGB XI)