Genehmigungspflichten
Der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
- die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
- die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
- die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen.