Personal und dessen Qualität im Sportbetrieb


Förderung der Ausbildung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuleiCa-Inhaber*innen

Förderung der Ausbildung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuleiCa-Inhaber*innen

Die Stadt Flensburg gewährt Sportvereinen Zuschüsse für den Erwerb einer:

  • Erstlizenz in der jeweiligen Stufe (C-A) als lizensierte/r Übungsleiter*in, Trainer*in oder Vereinsmanager*in gemäß des Deutschen Olympischen Sportbunds oder den angeschlossenen Landessportbünden und Spitzenverbänden oder
  • JuLeiCa (Jugendleiter*innen-Card), die auch außerhalb des organsierten Sports erworben werden kann, sowie
  • von Lizenzen für Kampf- und Schiedsrichter beim Landessportverband Schleswig-Holstein oder einem ihm angeschlossenen Sportfach- oder Kreissportverband

sofern nach der Prüfung eine entsprechende Tätigkeit in einem Verein oder Verband im Stadtgebiet aufgenommen wird.

Anträge sind spätestens ein Jahr nach Erwerb und unter Vorlage der Prüfbescheinigung beim Sportverband Flensburg e.V. einzureichen.
Über die Anträge entscheidet der Sportverband Flensburg.

Dauerhafte Förderung lizenzierter Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und JuLeiCa-Inhaber*innen

Die Stadt Flensburg gewährt Sportvereinen Zuschüsse

  • für lizensierte Übungsleiter*innen, Trainer*innen oder Vereinsmanager*innen gemäß Deutschen Olympischen Sportbund oder den seinen angeschlossenen Landessportbünden und Spitzenverbänden mit gültiger Lizenz
  • für JuLeiCa-Inhaber*innen (Jugendleiter*innen-Card) mit gültiger Card
  • für Absolventen eines sportwissenschaftlichen Studiums auf Bachelor- oder Masterniveau.

Die Berechnung des Zuschusses erfolgt in Abhängigkeit der geleisteten Stundenzahl und wird pro Person und geleisteter Übungs- oder Arbeitsstunde abgerechnet.

Anträge sind beim Sportverband Flensburg e.V. einzureichen. Über die Anträge entscheidet der Sportverband Flensburg.

Nachweise über die Entschädigung von lizensierten Übungsleitern und lizensierten Vereinsmanagern sind einzureichen bis zum:

  • 10.04. für den Zeitraum von Januar bis März des laufenden Jahres
  • 10.07. für den Zeitraum von April bis Juni des laufenden Jahres
  • 10.10. für den Zeitraum von Juli bis September des laufenden Jahres
  • 10.01. für den Zeitraum von Oktober bis Dezember des laufenden Jahres.