Nachtfahrverbot für Mähroboter und weitere Schutzmaßnahmen für Igel 

Autor/in: Antje Walther

Der Igel war das Tier des Jahres 2024. Trotz seiner Beliebtheit steht er auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Straßenverkehr, durch Straßen zerschnittene Lebensräume, Umweltgifte und der Mangel an der bevorzugten Nahrung, darunter Käfer, Schmettlingslarven und sonstige Insekten, gefährden den Bestand der nacht- und dämmerungsaktiven Igel.  

Mähroboter als tödliche Gefahr

Zunehmend werden Mähroboter zur tödlichen Gefahr für die Tiere. Während die Überlebensstrategie, sich einzurollen und Fressfeinde mit dem Stachelkleid abzuschrecken, ansonsten funktioniert, hilft sie nicht gegen die scharfen Klingen der Mähmaschinen. Trotz technischer Aufrüstung der Roboter mit Sensoren kommen immer wieder Igel, vor allem Jungtiere, und andere Kleintiere zu Schaden oder sterben sogar.

Anfang September hat der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine Petition unter anderem zum Nachtfahrverbot für Mähroboter beraten. Der Ausschuss stimmte dem Verzicht auf die Nutzung der Geräte in der Dämmerung und bei Nacht als sinnvolle Maßnahme zum Schutz der Tiere zu. Deshalb ging der Appell an Kreise und Kommunen, über Risiken und die geltende Rechtslage zu informieren.

Politik beschließt Nachtfahrverbot für Mähroboter Anfang September

Schon im April 2026 hatte die Kommunalpolitik die Flensburger Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Einschränkung des Betriebs von Mährobotern während der Dämmerung und Nacht zu erarbeiten. Am 1. September 2026 beschloss der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dann einstimmig die Allgemeinverfügung zum „Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren“.

Bis zu 10.000 Euro Bußgeld

Damit gibt es nun eine einheitliche Regelung für Flensburg. Ab sofort ist der Betrieb von Mährobotern auf privaten und öffentlichen Grünflächen im gesamten Stadtgebiet täglich eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang untersagt. Die zeitliche Beschränkung orientiert sich an den Zeiten, in denen Igel für gewöhnlich aktiv sind. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Das sind die Ausnahmen

Vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind vollständig geschlossene Gebäude, für Wildtiere unzugängliche Dachbegrünungen und Dachgärten sowie sonstige Flächen, bei denen ein Zugang von Igeln und anderen wildlebenden Kleintieren baulich ausgeschlossen ist. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall überdies eine Befreiung vom Verbot erteilen.

Weitere Empfehlungen zum Schutz von Igeln

Wer darüber hinaus gerade den gefährdeten Igeln in dieser Jahreszeit und vor ihrem anstehenden Winterschlaf Gutes tun will, der nimmt es am besten mit der Gartenarbeit nicht ganz so genau. Das spart nicht nur Zeit und Kraft: Wer hier und da Laubhaufen und Ansammlungen von Totholz und Reisig liegen lässt, hilft mit, dem Igel einen gut isolierten Unterschlupf zur Überwinterung zu bieten.

Was zu tun oder besser zu lassen ist, falls man doch einem Igel während der kalten Monate begegnet, darüber informieren Naturschutzvereine. Hilfestellung rund um Igel in Not gibt es auf der Website der Igel- und Wildtierhilfe Eckernförder Buch e.V..