Risse im Gebäude - was muss ich tun?
- Nicht jeder Riss ist gefährlich.
- Wenn ein Riss auffällig ist, sich verändert oder größer wird, sollte ein Experte diesen prüfen.
Welche Veränderungen am Haus können gefährlich sein?
- Neuer Riss oder Riss, der größer wird
- Risse nicht nur im Putz, sondern auch im Mauerwerk
- Türen oder Fenster schließen plötzlich nicht mehr
- Wände, Decken oder Fußböden werden schief
- Bauteile sind locker oder heruntergefallen
- ungewöhnliche Knack-Geräusche
Ich wohne zur Miete - was soll ich tun?
- Schaden dokumentieren
Machen Sie Fotos von dem Riss oder Schaden.
Schreiben Sie auf: Wann haben Sie den Schaden zum ersten Mal gesehen? - Vermieter (Eigentümer) oder die Hausverwaltung informieren
Bei großen Schäden: Informieren Sie die Hausverwaltung / den Eigentümer sofort. - Die Bauordnung informieren
Wenn Sie glauben, dass Menschen gefährdet sind, können Sie die Bauordnung der Stadt Flensburg informieren. - Bei akuter Gefahr
Rufen Sie 112 an, wenn Teile vom Gebäude herunterfallen oder Menschen verletzt werden können.
Dann
- Verlassen Sie den gefährlichen Bereich.
- Rufen Sie den Notruf 112.
Ich bin Eigentümer - was soll ich tun?
Als Eigentümer sind Sie verantwortlich für
- die Sicherheit des Gebäudes
- die ordnungsmäßige Instandhaltung des Gebäudes.
Hinweise auf Schäden ernst nehmen
Gehen Sie Hinweisen auf mögliche Schäden nach.
Fachleute um Rat fragen
Lassen Sie das Gebäude von Fachleuten prüfen. Das kann zum Beispiel ein Statiker sein. Diese Fachleute können prüfen: Steht das Gebäude noch sicher?
Notwendige Maßnahmen einleiten
Die Prüfung kann zeigen, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, zum Beispiel etwas absperren, sichern, reparieren. Dann müssen Sie diese Arbeiten veranlassen.
Was macht die Bauordnung?
- Die Bauordnung prüft nicht regelmäßig jedes Gebäude.
- Die Bauordnung wird tätig, wenn es Hinweise auf eine Gefahr gibt.
Dann kann die Bauordnung:
- Informationen einholen
Die Bauordnung fragt nach wichtigen Informationen und Fotos. - Das Gebäude anschauen
Wenn es nötig ist, schaut sich die Bauordnung das Gebäude vor Ort an. - Eine Prüfung vom Eigentümer verlangen
Die Bauordnung kann verlangen, dass ein Fach-Experte das Gebäude prüft, zum Beispiel ein Statiker oder ein Tragwerksplaner. - Nachweis vom Eigentümer verlangen
Der Eigentümer muss das Prüf-Ergebnis nachweisen:- Was wurde getan?
- Wie wurde die Gefahr beseitigt?
- Maßnahmen durchsetzen
Wenn der Eigentümer nicht reagiert, kann die Bauordnung notwendige Maßnahmen anordnen. Sie kann diese mit gesetzlichen Zwangsmitteln durchsetzen.
Bei unmittelbarer Gefahr
Bei akuter Gefahr können sofortige Schutz-Maßnahmen nötig sein, zum Beispiel:
- die Absperrung eines Gefahrenbereichs
- Menschen dürfen das Haus oder einen Teil des Hauses vorübergehend nicht mehr benutzen.