Beglaubigungen
Beachten werden sollte, dass eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung nur so lange erteilt werden kann, wie der Vollmachtgeber den Sinn der Vollmacht und seine Rechtsfolgen erfassen kann.
Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, können die Unterschriften öffentlich beglaubigt werden. Öffentliche Beglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen dürfen Notare und berechtigte Mitarbeiter der Betreuungsbehörde vornehmen.
Für die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,00 €.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin und bringen Sie zu diesem ein gültiges Personaldokument mit. Die Unterschrift sollte erst im Beisein der Urkundsperson geleistet werden.
Urkundspersonen: |
Frau Brandt Raum 710 Telefon: 0461 - 85 2746 |
Herr Homberg Raum 709 Telefon: 0461 - 85 4315 |