Mitnahmeverbote von Hunden

Hunde dürfen an folgende Orte nicht mitgenommen werden:

  • Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser
  • Theater, Lichtspielhäuser, Konzert- Vortrags- und Versammlungsräume
  • Badestrände in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober. Ausnahme: die ausgewiesenen Hundestrände in Solitüde und Ostseebad.
  • Kinderspielplätze und Liegewiesen

Verstöße gegen das Mitnahmeverbot gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.