Risse im Mauerwerk: Was ist zu tun?

Angesichts herabfallender Fassadenteile an einem Mehrfamilienhaus in der Apenrader Straße gibt die Bauordnung der Stadt Flensburg wichtige Informationen für Mieter und Eigentümer.

Zunächst einmal bedeutet demnach nicht jeder Riss eine Gefahr. Denn Materialspannungen, Temperaturschwankungen oder Alterungsprozesse an Gebäuden können oberflächliche Risse verursachen, ohne auf ein Problem mit der Standsicherheit hinzuweisen.

Wann ist besondere Aufmerksamkeit geboten?

Für Laien sind oberflächliche Risse häufig nicht sicher zu unterscheiden von Veränderungen am Bauwerk. Diese Merkmale sollten besonders aufmerksam machen:

  • wenn Risse neu auftreten oder sich innerhalb kurzer Zeit sichtbar vergrößern
  • mehrere oder ungewöhnlich große Risse entstehen
  • Risse durch Mauerwerk oder andere Bauteile verlaufen und nicht nur die Putzoberfläche betreffen
  • sich Wände, Decken oder Fußböden sichtbar verformen
  • Türen oder Fenster plötzlich nicht mehr richtig schließen
  • Bauteile sich lösen, wölben oder verschieben
  • ungewöhnliche Geräusche wie Knacken oder Bersten auftreten
  • Teile einer Fassade, eines Balkons, Daches oder anderer Bauteile locker erscheinen oder bereits herabgefallen sind

Solche Beobachtungen sollten fachkundig beurteilt werden.

Hinweise für Mieter

Mieter sollten dann Vermieter oder Hausverwaltung unverzüglich darüber informieren. Auch können sie die Veränderungen mit Fotos dokumentieren. In einer akuten Gefahrensituation ist die Feuerwehr beziehungsweise der Notruf 112 zu verständigen.

Rolle der Eigentümer

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung eines Gebäudes bei dessen Eigentümer. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein verlangt, dass dies so geschehe, um insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden. Bei erkennbaren Anzeichen möglicher Schäden müssen Eigentümer angemessen reagieren. Bekommt der Eigentümer etwa Kenntnis von auffälligen Rissen oder sich lösenden Bauteilen, muss er je nach Art und Umfang der Auffälligkeiten prüfen lassen, ob Handlungsbedarf besteht.

Die Aufgabe der Bauordnung

Wer konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass die Standsicherheit eines Gebäudes beeinträchtigt sein könnte, kann sich an die Bauordnung der Stadt Flensburg wenden.

Die Behörde wacht gemäß Landesbauordnung Schleswig-Holstein unter anderem bei der Nutzung und Instandhaltung von Gebäuden darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Werden der Bauordnung Informationen bekannt, dass von einem Gebäude eine Gefahr ausgehen könnte, kann und muss sie deshalb im erforderlichen Umfang tätig werden.

Das weitere Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Die Bauordnung muss insbesondere bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefährdung die erforderliche Prüfung und gegebenenfalls notwendige Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen durchzusetzen.

Anordnungen der Bauordnung können erforderlichenfalls mit den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Je nach Situation kann hierzu beispielsweise gehören, notwendige Untersuchungen oder Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verantwortlichen durchführen zu lassen.

Bei unmittelbarer Gefahr können sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig sein, etwa die Absperrung des Gefahrenbereichs oder die Untersagung der Nutzung des Gebäudes.