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Verfahrenslotse

Beratung und Unterstützung zu Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen bis zum 27. Geburtstag und deren Angehörige.

Junge Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen und ihre Familien stehen oft vor vielen Herausforderungen.

Zur Unterstützung gibt es dafür seit dem 01.01.2024 den gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch Verfahrenslotsen.

Die Beratung richtet sich an:

• junge Menschen unter 27, die wegen einer (drohenden) Behinderung Teilhabeeinschränkungen haben und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten (möchten)

• ihre Mütter und Väter (unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht haben)

• ihre Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger)

• ihre Erziehungsberechtigten (z. B. Pflegeeltern oder Betreuungspersonen in Einrichtungen der Jugendhilfe)

— Verfahrenslotse — ist ein unabhängiger Dienst im Fachbereich Jugend. Dieser ist kostenfrei und vertraulich. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym und die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.

Beratung, Begleitung und Unterstützung sind sowohl vor, während, als auch nach der Bewilligung einer Leistung möglich.

Wie erfolgt die Beratung?

• Die Beratung begleitet und stärkt selbstständiges Handeln.

• Die Beratung ist freiwillig.

Wir werden nur auf Wunsch von Hilfesuchenden oder deren gesetzlicher Vertretung tätig.

• Beratungsgespräche erfolgen nach Absprache ganz individuell und flexibel nach Wunsch, Möglichkeit und Mobilität (z. B. als persönliches Gespräch im Rathaus, an wohnortnahen Stellen wie Beratungsstellen oder Familienzentren, telefonisch oder auch per E-Mail)

Wie wird geholfen?

• Mit genügend Zeit, in Ruhe und einer vertrauensvollen Atmosphäre über Ihre Wünsche und Probleme sprechen

• Individuelle und flexible Lösungen für Ihre Anliegen suchen

• Wege finden, zu den für Sie passenden Leistungen der Eingliederungshilfe

• Vermitteln und Brücken bauen zwischen Behörden, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten

• Vermittlung von weiterführenden Unterstützungsangeboten

Welche Hilfen sind möglich?

• Einordnen der Anliegen

• Beratung über Rechte und Ansprüche

• Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfs an Eingliederungshilfe und möglicher Kostenträger

• Hilfe bei Antragsstellungen (z.B. beim Verstehen und Ausfüllen von Formularen)

• Begleitung bei Konflikten/ Teilnahme an Gesprächen (z.B. mit Behörden) als Vertrauensperson

• Unterstützung beim Verstehen und Einordnen von Bescheiden

• Beratung und Unterstützung im Umgang mit Ablehnungsbescheiden (z.B. zu möglichen Handlungsschritten im Verwaltungsverfahren)

So erreichen Sie uns

Vereinbaren Sie bitte einen Termin!

Nur dann können wir sicher sein, dass wir genügend Zeit haben um in Ruhe über Ihre Wünsche und Probleme zu sprechen.

Für eine erste Kontaktaufnahme schreiben Sie eine

E-Mail an: verfahrenslotse@flensburg.de

oder rufen die

Telefonnummer 0461 85-2937 an.


Allgemeine Datenschutzinformation:

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit der Stadt Flensburg, FB Jugend, Verfahrenslotse ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen erhalten Sie hier: