Sanierungsgebiet "Westliche Altstadt"
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Altstadt"
Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 21.03.2019 die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept (IEK) "Westliche Altstadt" in der Fassungvom 27.02.2019 zur Kenntnis genommen und beschlossen sowie auch die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Altstadt" bschlossen.
Beschluss vom 21.03.019 (RV-39/2019) oder RV-39/2019
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 06.09.2019 in den Flensburger Tageszeitungen "Flensburger Tageblatt" und "Flensborg Avis" sowie im Internet. Amtliche Bekanntmachung
Sanierungssatzung Westliche Altstadt 2019 (PDF, 397 kB)
Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
Einleitung durch Beschluss
Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 17.12.2015 beschlossen für das Gebiet "Westliche Altstadt" vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.
Beschluss vom 17.12.2018 (RV-120/2015) oder RV-120/2015
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 24.12.2015 in den Flensburger Tageszeitungen "Flensburger Tageblatt" und "Flensborg Avis" sowie im Internet. Amtliche Bekanntmachung
Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 15.02.2018 eine Erweiterung des Gebietes der vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die städtebauliche Gesamtmaßnahme "Westlichen Altstadt" beschlossen.
Beschluss vom 15.02.2018 (RV-12/2018) oder RV-12/2018
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.02.2018 in den Flensburger Tageszeitungen "Flensburger Tageblatt" und "Flensborg Avis" sowie im Intenet www.flensburg.de
Zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Westliche Altstadt" gehört gemäß der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) die Aufstellung einer fachübergreifenden, koordinierten und ausgewogenen städtebaulichen Planung. Im Programm "Stadtumbau West" ist für jedes zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme gehörende Teilgebiet in integriertes städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) gemäß § 171 b Absatz 2 BauGB aufzustellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind.
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
Am 19. Juli 2016 fand die erste öffentliche Informationsveranstaltung in der St.-Nikolai-Kirche, Flensburg statt. An diesem Abend kamen lokale Akteur*innen zu einer Gesprächsrunde zusammen und anschließend diskutierten alle Anwesenden an vier Themeninseln (Denkmalschutz, Nutzungsvielfalt, Verkehr und öffentlicher Raum).
Am 23. Februar 2018 hat die Ratsversammlung (RV) der Stadt Flensburg eine Erweiterung des Untersuchungsgebietes der VU "Westliche Altstadt" gemäß § 141 BauGB beschlossen. Im März 2018 erfolgte im Erweiterungsgebiet die Befragung der Eigentümer*innen.
Am 05. Juni 2018 fand die öffentliche Abschlussveranstaltung im Paul-Ziegler-Zimmer des Technischen Rathauses, Flensburg statt. Hier wurden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung (VU) und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) vorgestellt und über die nächsten Schritte informiert.