Nachhilfe (sogenannte „Lernförderung")
Sind die Leistungen in einem Schulfach schwach ausreichend oder schlechter?
Reichen die (kostenlosen) Angebote der Schule für eine Verbesserung nicht aus?
Besteht eine vorübergehende Leistungsschwäche in einzelnen Fächern, dann kann zusätzlich eine außerschulische Lernförderung im Sinne der Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich sein.
Bitte beachten Sie, dass in folgenden Fällen keine Förderung aus dem Bildungspaket möglich ist:
- Die schlechten Noten beruhen auf unentschuldigtem Fehlen oder mangelnder Mitarbeit des Schülers (z. B. keine Anfertigung der Hausaufgaben). Eine Änderung des Verhaltens ist nicht absehbar.
- Das Lernziel kann objektiv nicht mehr erreicht werden. Es ist nach den schulrechtlichen Bestimmungen ein Wechsel der Schulart oder eine Wiederholung der Klasse angezeigt.
- Eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche liegt vor.
- Es soll eine bessere Schulartempfehlung erreicht werden (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium).
- Verbesserung von Noten in Fächern mit mindestens ausreichender Leistung.
- Teilnahme an einer Hausaufgabenbetreuung.
Die Schule muss den Bedarf an Nachhilfe dem Jobcenter Flensburg oder der Stadt Flensburg (siehe Zuständigkeiten) rechtzeitig bestätigen, damit die Kosten für Nachhilfe für eine begrenzte Zeit übernommen werden können.
- der Zuschuss beträgt – je nach Qualifikation der Nachhilfekraft – maximal 25,00 € pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Die Eltern entscheiden, wo das Kind den Nachhilfeunterricht besucht – schulnahe Angebote haben hierbei jedoch Vorrang.
- bei Bedarf sollte mit der/dem Klassenlehrer/in Kontakt aufgenommen werden. Die Schule muss den Lernförderbedarf bestätigen.
Den passenden Vordruck finden Sie hier.