Verwaltungsgemeinschaft Flensburg - Glücksburg
Seit dem 1. Januar 2008 bilden die Städte Flensburg und Glücksburg eine Verwaltungsgemeinschaft.
Im Dezember 2006 wurde der für die Verwaltungsgemeinschaft notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Flensburg und der Stadt Glücksburg geschlossen. Mittlerweile ist Glücksburger Bürgermeisterin Kristina Franke für die Leitung der Verwaltungsstelle Glücksburg zuständig.
Nach dem vom Land Schleswig-Holstein verabschiedeten Verwaltungsstrukturreformgesetz müssen Verwaltungen mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Für die bisher hauptamtlich verwaltete Stadt Glücksburg mit ihren rund 6.000 Einwohnern ergab sich dadurch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einer anderen Verwaltung.
Aufgrund der geografischen Lage kamen nur das Amt Langballig und die Stadt Flensburg in Frage. Mitte November 2006 wurden die Verhandlungen zwischen Flensburg und Glücksburg aufgenommen, die bereits innerhalb von zwei Wochen zu einem unterschrifts-reifen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft führten. Grundlage für diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag bildet § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ). Nach Zustimmung der Glücksburger Stadtvertretung und der Flensburger Ratsver-sammlung wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag am 22. Dezember 2006 in Meierwik unterzeichnet.
Durch die Bündelung von Aufgaben werden beträchtliche Einsparungen erzielt. Gleichzeitig wird das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger verbessert.
Die Stadt Glücksburg nimmt zur Erfüllung ihrer Aufgaben seit dem 1. Januar 2008 die Verwaltung der Stadt Flensburg in Anspruch und verzichtet auf eigenes Personal und Verwaltungseinrichtungen. Dabei bleibt die Stadt Glücksburg politisch und wirtschaftlich eigenständig. Nach Flensburg verlagert wird lediglich der verwaltungstechnische Vollzug, für welchen die Stadt Glücksburg die erforderlichen Verwaltungskosten erstattet.
Ein paritätisch mit je drei Vertretern der Glücksburger Stadtvertretung und der Flensburger Ratsversammlung besetzter Verwaltungsbeirat stimmt alle Fragen der Zusammenarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft ab. Weiterhin werden Perspektiven und Strategien für die gemeinsame Arbeit entwickelt und Empfehlungen an die politischen Gremien in Flensburg und Glücksburg gegeben.
Unabhängig von den wirtschaftlichen Vorteilen für beide Städte wird eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger sowie eine Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders beider Kommunen in der Region erwartet, wobei die Chancen gemeinsamer Entwicklungen und Strategien monetär gar nicht beziffert werden können.
Melde- und Passangelegenheiten können die Glücksburger und Flensburger seit dem 1. Januar 2008 unabhängig vom Wohnsitz sowohl in Glücksburg als auch in Flensburg erledigen. Besonders für die vielen Glücksburger, die ihren Arbeitsplatz in Flensburg haben, ist dieser zusätzliche Service sehr attraktiv. Die Öffnungszeiten der „Verwaltungsstelle Glücksburg“ bleiben zudem im bisherigen Umfang erhalten.
Mit Ausnahme der Eheschließungen im Glücksburger Schloss, die weiterhin von Mitarbeitern der „Verwaltungsstelle Glücksburg“ vorgenommen werden, übernimmt das Flensburger Standesamt die Betreuung der Glücksburger und die Bearbeitung von Geburten, Sterbefällen, Kirchenaustritten, Erstellung von Urkunden usw..
Im Dezember 2006 wurde der für die Verwaltungsgemeinschaft notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Stadt Flensburg und der Stadt Glücksburg geschlossen. Mittlerweile ist Glücksburger Bürgermeisterin Kristina Franke für die Leitung der Verwaltungsstelle Glücksburg zuständig.
Nach dem vom Land Schleswig-Holstein verabschiedeten Verwaltungsstrukturreformgesetz müssen Verwaltungen mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Für die bisher hauptamtlich verwaltete Stadt Glücksburg mit ihren rund 6.000 Einwohnern ergab sich dadurch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit einer anderen Verwaltung.
Aufgrund der geografischen Lage kamen nur das Amt Langballig und die Stadt Flensburg in Frage. Mitte November 2006 wurden die Verhandlungen zwischen Flensburg und Glücksburg aufgenommen, die bereits innerhalb von zwei Wochen zu einem unterschrifts-reifen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft führten. Grundlage für diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag bildet § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ). Nach Zustimmung der Glücksburger Stadtvertretung und der Flensburger Ratsver-sammlung wurde der öffentlich-rechtliche Vertrag am 22. Dezember 2006 in Meierwik unterzeichnet.
Durch die Bündelung von Aufgaben werden beträchtliche Einsparungen erzielt. Gleichzeitig wird das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger verbessert.
Die Stadt Glücksburg nimmt zur Erfüllung ihrer Aufgaben seit dem 1. Januar 2008 die Verwaltung der Stadt Flensburg in Anspruch und verzichtet auf eigenes Personal und Verwaltungseinrichtungen. Dabei bleibt die Stadt Glücksburg politisch und wirtschaftlich eigenständig. Nach Flensburg verlagert wird lediglich der verwaltungstechnische Vollzug, für welchen die Stadt Glücksburg die erforderlichen Verwaltungskosten erstattet.
Ein paritätisch mit je drei Vertretern der Glücksburger Stadtvertretung und der Flensburger Ratsversammlung besetzter Verwaltungsbeirat stimmt alle Fragen der Zusammenarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft ab. Weiterhin werden Perspektiven und Strategien für die gemeinsame Arbeit entwickelt und Empfehlungen an die politischen Gremien in Flensburg und Glücksburg gegeben.
Unabhängig von den wirtschaftlichen Vorteilen für beide Städte wird eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger sowie eine Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders beider Kommunen in der Region erwartet, wobei die Chancen gemeinsamer Entwicklungen und Strategien monetär gar nicht beziffert werden können.
Melde- und Passangelegenheiten können die Glücksburger und Flensburger seit dem 1. Januar 2008 unabhängig vom Wohnsitz sowohl in Glücksburg als auch in Flensburg erledigen. Besonders für die vielen Glücksburger, die ihren Arbeitsplatz in Flensburg haben, ist dieser zusätzliche Service sehr attraktiv. Die Öffnungszeiten der „Verwaltungsstelle Glücksburg“ bleiben zudem im bisherigen Umfang erhalten.
Mit Ausnahme der Eheschließungen im Glücksburger Schloss, die weiterhin von Mitarbeitern der „Verwaltungsstelle Glücksburg“ vorgenommen werden, übernimmt das Flensburger Standesamt die Betreuung der Glücksburger und die Bearbeitung von Geburten, Sterbefällen, Kirchenaustritten, Erstellung von Urkunden usw..