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Jugendsozialarbeit an Schule

-ein Unterstützungsangebot im Rahmen des ZkE für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren

Das Team „Jugendsozialarbeit an Schule“ arbeitet im Kontext der Organisation des Zentrum für Kooperative Erziehungshilfe der Stadt Flensburg. Es besteht momentan aus einer Leitungskraft sowie sechs Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe mit insgesamt 3,5 Stellen.

Jugendsozialarbeit an der Schule

  • ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot
  • behandelt alle Gespräche vertraulich
  • bietet Beratung und Begleitung an
  • erarbeitet mit Ihnen/dir gemeinsam Lösungen
  • bietet verschiedene Gruppenangebote an
  • kommt auf Wunsch auch zu Ihnen/Dir nach Hause
  • arbeitet vernetzt mit vielen regionalen Angeboten zusammen

Angebote der Jugendsozialhilfe

Unsere Arbeit setzen wir mit folgenden Angeboten um:

  • Einzelfallhilfen
  • Familienbetreuung bei Schulkrisen
  • Gruppenangebote
  •  „Treffpunkt“: mein ein offenes Angebot für Kinder und Jugendliche der temporären Beschulung
  • Elternangebote themenorientiert

Dabei kooperieren wir unter Berücksichtigung des Kontextes eng mit den Schulsozialarbeiter:innen, den Sonderpädagog:innen der temporären Beschulung des ZkE und den Herkunftsschulen.

Angebote für Schüler:innen

  • individuelle Beratung und Begleitung
  • Hilfe bei Konflikten in der Schule
  • Hilfe, wenn du eine Lösung brauchst
  • thematisch wechselnde Angebote in der Gruppe:
    • Naturgruppe
    • Jungengruppe
    • Mädchenangebot
    • Anregung für Freizeitaktivitäten

Angebote für Eltern

  • Unterstützung bei schulischen Themen
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Frauengruppe
  • Familienaktivitäten in der Grupp

Wie kommt man an unser Angebot?

Für Schulen:

  • über die Schulsozialarbeit
  • über die Beratungslehrkräfte an den Schulen

Für die temporären Lerngruppen:

  • einfach anrufen
  • im Treffpunkt oder in einem unserer Büros vorbeikommen

Konzeptionelles

Ziele

Die Verantwortung aller Bereiche des ZkE ist darauf ausgerichtet, dass kein Kind an der Schule verloren geht.

Im einzelnen:

  • Schulische Integration der Kinder und Jugendlichen fördern
  • Emotionale und kognitive Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen
  • Soziale Integration der Kinder und Jugendlichen fördern
  • Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule fördern
  • Positiven Zugang zu Schule entwickeln
  • Vermeidung des „Drop-Out“ bei Schulabwesenheit

Zielgruppe

Alle Schüler:innen und ihre Familien,

insbesondere diese mit Unterstützungsbedarf im Bereich soziale und emotionale Entwicklung, deren schulische und soziale Integration gefährdet erscheint.

Der Wohn- und Schulort der Kinder und Jugendlichen ist Flensburg.

Rechtliche Grundlagen für den Auftrag

Der Auftrag für unser Unterstützungsangebot leitet sich aus dem

SGBVIII, § 13 (1) „Jugendsozialarbeit“ ab:

„Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.

Ebenso zu berücksichtigen sind:

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§5 Wunsch- und Wahlrecht

§8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen