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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie stelle ich einen Antrag im Einwanderungsbüro

Anträge können bei uns online, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden. Sie finden auf unseren Seiten alle Informationen.

Informationen darüber, welche Unterlagen für eine Beantragung notwendig sind, finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

Wie weit ist mein Antrag bearbeitet?

Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Ihrem Antrag ab – besonders wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens belasten Nachfragen gerade bei gültigen Aufenthaltserlaubnissen unsere Arbeitszeit – diese Zeit möchten wir lieber der Bearbeitung Ihrer Anträge und Anfragen widmen!

Mein Aufenthaltsdokument ist abgelaufen. Was soll ich tun?

Für den Aufenthalt in Deutschland ist es grundsätzlich erforderlich, über ein gültiges Aufenthaltsdokument zu verfügen. 

Wenn Sie Ihre Antrag vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben und Ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, stellen wir Ihnen eine Fiktionsbescheinigung aus. Diese ist grundsätzlich kostenpflichtig (13,00 €).

Eine Fiktionsbescheinigung bescheinigt, dass Sie einen Antrag bei uns gestellt haben und wir über diesen noch nicht entschieden haben.

Ohne Antragsstellung kann Ihnen kein Aufenthaltsdokument ausgestellt werden.

Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig (ca. 3 Monate) vor Ablauf um eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und reichen Sie möglichst alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein. 

Ich habe meinen Termin verpasst. Wie kann ich einen neuen Termin vereinbaren?

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter*innen oder schreiben Sie eine Nachricht an das Funktionspostfach.

Wenn Sie einen Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels verpasst haben, können Sie diesen auch online vereinbaren.

Ich möchte gerne eine Auskunft für eine andere Person erhalten.

Sofern Sie für eine andere Person

  • als Freund*in
  • ehrenamtliche Unterstützer*in
  • Angehörige, auch Ehepartner*in oder
  • Dolmetscher*in

etwas abholen oder Auskünfte erhalten möchten, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.

Bitte reichen Sie diese vorab schriftlich, per Fax oder eingescannt per Mail an einwanderungsbuero@flensburg.de ein).

Wir bitten um Verständnis, dass ohne das Vorliegen einer Vollmacht keine Beantwortung von Fragen erfolgen kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?

Bei Anträgen

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist abhängig von dem Umfang der Prüfung, sodass wir hierzu keine genaue Aussage treffen können.

Lieferzeiten für den Aufenthaltstitel

Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ist im Regelfall zwischen 4 und 6 Wochen nach der Aufnahme Ihrer Biometriedaten abholbereit.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, erhalten Sie hierüber einen Brief der Bundesdruckerei. Bei Kindern unter 16 Jahren erfragen Sie bitte, ob der Aufenthaltstitel bei uns eingetroffen ist.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin ausschließlich online.

ACHTUNG!

Das gilt nicht für die Abholung von Duldungen oder Gestattungen.

Kann ich mich bei Ihnen persönlich beraten lassen?

Schildern Sie uns bei offenen Fragen gerne Ihr Anliegen per E-Mail, schriftlich oder telefonisch.

Gerne beraten wir Sie dann und klären im Einzelfall, ob ebenfalls ein persönliches Beratungsgespräch notwendig ist.