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Regionaler Nahverkehrsplan

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) regelt, dass im Abstand von jeweils fünf Jahren ein Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) zu erarbeiten ist. Doch was ist das überhaupt? Ein Regionaler Nahverkehrsplan beschreibt die Ziele und den Rahmen der zukünftigen Entwicklung des öffentlichen Verkehres in einer Region. In Schleswig-Holstein muss der RNVP zum Beispiel mindestens Aussagen zu verkehrspolitischen Zielen, Bestand des gesamten ÖPNV-Netzes und zukünftigen Entwicklungen inklusive der Verknüpfungspunkte mit allen übrigen Verkehren, Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger und Verkehrsmittel, dem Finanzierungsrahmen und der Leistungs- und Umweltqualität enthalten. Die genauen Anforderungen sind im §5 des ÖPNVG aufgelistet.

Für die Stadt Flensburg wurden bislang vier RNVP aufgestellt. Der RNVP mit einer Laufzeit von 2017-2021 war der erste gemeinsame RNVP mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.


2. RNVP (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) 2022-2026

Mit dem 2. Gemeinsamen RNVP des Planungsraumes I (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) liegt die Fortschreibung eines integrierten Gesamt-Nahverkehrsplanes vor, der (Mindest-)Anforderungen der flächenorientierten Kreise einerseits und der innerstädtischen Verkehrsbedienung der Stadt Flensburg andererseits vereinheitlicht. Auf Grundlage des Gemeinsamen Teils erfolgt eine Konkretisierung u. a. für den Bereich der Stadt und der Region Flensburg. Der sogenannte „Schnittmengenteil“ im ersten Gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan wurde nun in die jeweiligen Regionalteile integriert, um inhaltliche Doppelungen zu vermeiden und eine schlankere Gestaltung zu ermöglichen. In diesem werden die besonderen Ansprüche und Anforderungen aus den Verkehrsbedürfnissen zwischen dem Stadt-Umland und der Stadt Flensburg entwickelt.

Der 2. Gemeinsame RNVP gliedert sich damit in nachfolgend genannte vier Teile: 

- einen Gemeinsamen Teil für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg

- je einen Regionalteil für

 a) den Kreis Nordfriesland und

 b) den Kreis Schleswig-Flensburg sowie

 c) die Stadt Flensburg

Nach der Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens (Beauftragung eines externen Fachbüros) mit Unterstützung der NAH.SH erfolgte die gutachterliche Vergabe an das IGES-Institut Berlin.

Vor dem Bearbeitungsprozess wurde seitens der Stadt Flensburg ein informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. In den Prozess der Erarbeitung war wiederum eine aus allen drei Gebietskörperschaften gebildete politische Begleitgruppe integriert. Nach Beschluss des Vorentwurfs wurde vom 29.04.2022 bis zum 30.06.2022 eine Beteiligung eines erweiterten Kreises von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) durchgeführt. Das Gutachterbüro hat die Eingaben im Rahmen des TÖB-Verfahrens in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften abgewogen und die Entwürfe entsprechend überarbeitet.

Gemeinsamer Teil

Regionaler Teil Flensburg


1. RNVP (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg und Kreis Nordfriesland) 2017-2021

Nahverkehrsplan der Stadt Flensburg

Die Stadt Flensburg (FL) hat zusammen mit den Kreisen Nordfriesland (NF) und Schleswig-Flensburg (SL/FL) in Umsetzung ihrer Zuständigkeit für den sogenannten „übrigen ÖPNV“ (Busverkehr) den ersten gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan für den Planungsraum I (Landesteil Schleswig) für die Jahre 2017 bis 2021 erarbeiten lassen. Unterstützt wurden die drei Gebietskörperschaften durch das IGES Institut Berlin.

Der Nahverkehrsplan gliedert sich in einen gemeinsamen Teil, drei regionale Teile sowie zwei Schnittmengenteile für die Bereiche NF und   SL-FL sowie FL-SL/FL. Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat über nachfolgende Teile als Grundlage der Weiterentwicklung des ÖPNV am 11. Mai 2017 beschlossen.

Gemeinsamer Teil

Schnittmengenteil FL-SL/FL

Regionaler Teil Flensburg




Mobilitätszentrale für Kreis und Stadt
Flensburg ZOB
Telefon: 0461 - 50 59 10 7

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