Kulturförderung
Kulturelle Projektförderung
Das Kulturbüro der Stadt Flensburg fördert in Flensburg stattfindende Kulturprojekte von freien Gruppen und von Einzelpersonen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Ziel der kulturellen Projektförderung ist es, neue Initiativen auf den Weg zu bringen und einmaligen Projekten zur Verwirklichung zu verhelfen.
Bevorzugt gefördert werden Projekte, die
- eigenschöpferische Potentiale der Teilnehmer/-innen wecken.
- ein neues Publikum ansprechen, für das es bisher in Flensburg kein kulturelles Angebot gab.
- die eindeutig über das bestehende Angebot in Flensburg hinausweisen.
- es in Flensburg selten oder gar nicht gibt.
- identitätsstiftend/-fördernd sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
- Pilot-Kooperationen sind und auf eine langfristige Zusammenarbeit der Projektpartner angelegt.
- von Personen durchgeführt werden, die erstmalig kulturelles Engagement zeigen.
Projektantrag stellen - Was muss ich beachten?
Der Antrag kann an das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerichtet werden und muss Folgendes enthalten:
- eine Projektbeschreibung (Antragsformular)
- einen Kosten- und Finanzierungsplan
Bei Fragen steht Ihnen das Kulturbüro der Stadt Flensburg gerne zur Verfügung.
Antragsfristen 2024
Die nächsten Antragsfristen sind:
- 19. Januar 2024 (Kulturausschuss am 22. Februar 2024)
- 19. April 2024 (Kulturausschuss am 30. Mai 2024)
- 26. Juli 2024 (Kulturausschuss am 26. September 2024)
- 11. Oktober 2024 (Kulturausschuss am 21. November 2024)
Bitte beachten Sie außerdem: Wir benötigen Ihren Antrag VOR Beginn Ihres Projekts!
Bei Anträgen über 3.000 € trifft der Kulturausschuss der Stadt Flensburg die Entscheidung. Bei Anträgen bis 3.000 € entscheidet das Kulturbüro.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
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Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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Neben der Beratung durch uns steht Leistungsberechtigten auch die kostenlose Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Hier bestehen insbesondere die Beratungsangebote des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) an den Standorten Eckernförde, Flensburg, Husum und Niebüll sowie das Beratungsangebot des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein am Standort Schleswig.