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Sonderbudget zur Abmilderung sozialer Härten

Sozialstrategie

Worum geht’s?

Mit Blick auf die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ist mit noch weiter steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten zu rechnen. So hat das Land Schleswig-Holstein Ende 2022 den „Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise“ in Höhe von 200.000 Euro für Flensburg bereitgestellt.

Der Fonds dient der Unterstützung und Entlastung der Empfänger*innen von Transferleistungen sowie Haushalte mit geringem Einkommen.

Es sollen insbesondere bestehende aber auch neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen gefördert werden.

Die Stadt Flensburg hat ein zusätzliches Budget in Höhe von 1 Mio. Euro in die Haushaltsplanung 2023 mit aufgenommen, sodass für die Umsetzung der Sozialstrategie 1,2 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Was wird gefördert?

Die Sozialstrategie fördert folgende Maßnahmen:

Themenbereich

Maßnahme

Beratung

  • Infomobil
  • ergänzend: Chatberatung

Essen/Lebensmittel

  • Angebote zum Aufwärmen mit Mittagstisch
  • Unterstützung der Tafeln
  • Frühstück an 5 Perspektiv-Schulen

Kommunikation

Öffentlichkeitsarbeit über Maßnahmen Sozialstrategie

Schulden

  • Ausweitung der Sozialberatung
  • Präventive Maßnahmen an Schulen

Energie

  • Zuschussbudget für energiesparende Großgeräte (bequa)
  • Ausbau Energieberatung (Verbraucherzentrale)

Mobilität

Ausbau Sozialticket

Gewaltprävention

Anmietung einer Wohnung (Frauenhaus)

Kinderschutz

Übergangswohnung für Familien in Not (Schutzengel)


Gefördert werden:
  • Personalkosten
  • Sachkosten (wie Veranstaltungskosten, Werbe- bzw. Marketingkosten, Materialanschaffungen etc.)
  • Mietkosten
  • Energiekosten (siehe Muster Finanzierungplan).

Die Sozialstrategie sieht temporär begrenzte Akut-Maßnahmen mit einer Laufzeit von einem Jahr vor.

Die Projekte müssen im Jahr 2023 begonnen werden. Einzig für die Maßnahmen Infomobil und Ausweitung der Sozialberatung ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt über das beigefügte Antragsformular bis spätestens zum 31. Mai 2023.

Dem Antragsformular ist ein einseitiges Kurzkonzept und ein kompakter Kosten-/Finanzierungsplan beizulegen.

Was muss das Kurzkonzept beinhalten?

  • Beschreiben Sie kurz, worum es in dem Projekt geht.
  • Welches Ziel soll mit dem Projekt erreicht werden?
  • Welche Zielgruppe soll mit dem Projekt erreicht werden?
  • Arbeiten Sie mit Kooperationspartner*innen zusammen, wenn ja mit wem?
  • Wie messen Sie die Wirksamkeit/den Erfolg des Projekts?
  • Sind weitere Aktivitäten oder Vorhaben bei erfolgreicher Durchführung geplant?

Was muss der Finanzierungsplan beinhalten?

Sie können einen eigenen Finanzierungsplan aufstellen oder das beigefügte Muster verwenden. Aus dem Finanzierungsplan muss deutlich hervorgehen, welche Kosten Sie für das Projekt beantragen:

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Gebäudekosten
  • Gesamtkosten

Kontakt für Rückfragen

Stadt Flensburg
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Sozialplanung

Ansprechpartnerin: Gesa Enguari
Tel.: 0461/85-2136
Email: sozialstrategie@flensburg.de

Datenschutzhinweis

Die Antragsunterlagen können per E-Mail an die Stadt Flensburg (sozialstrategie@flensburg.de)  gesendet werden. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit der Stadt Flensburg ist derzeit nicht möglich. Dies kann z.B. dazu führen, dass Unbefugte auf die E-Mails zugreifen könnten. Alle an die Stadt Flensburg per E-Mail übermittelten Daten sind derzeit technisch noch nicht geschützt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation auf dem elektronischen Wege mittels E-Mail auf eigener Gefahr erfolgt!

Wir bitten um Verständnis, dass eine erforderliche Antwort ggf. auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgt. Die Stadt Flensburg empfiehlt, persönliche und vertrauliche Daten, die geheim gehalten werden sollen, nicht per E-Mail zu versenden. Bitte nutzen Sie für eine sichere Kommunikation den Postversand.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach DSGVO

Die in den Antragsunterlagen enthaltenen Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erfasst und absolut vertraulich behandelt.

Personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu folgendem Zweck verarbeitet:

Durchführung des jeweiligen Antragsverfahrens im Rahmen der Sozialstrategie Flensburg 2023. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung von Daten zur Prüfung der Erfüllung der Bewilligungsbedingungen und des Anspruchs auf Fördergelder.