Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Frau Samiah El Samadoni wurde vom Schleswig-Holsteinischen Landtag am 9. April 2014 zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten gewählt.
Aufgaben der Bürgerbeauftragten
Sie kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
- Arbeits- und Ausbildungsförderung
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Behindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Kinder- und Elterngeld
- Wohngeld
- Kinder- und Jugendhilfe
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte MitarbeiterInnen unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiter-Innen ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zusätzlich wurden ihr noch einige andere wichtige Aufgaben übertragen:
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein setzt sich gegen jede Art von Diskriminierung und für ein gleichberechtigtes und tolerantes Miteinander in unserem Land ein. Grundlage der Arbeit bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auf der unten genannten Homepage finden Sie einige hilfreiche Handreichungen und Erklärungen rund um das Thema Diskriminierung. Sofern man selbst von Diskriminierungen betroffen ist, kann man persönlich, telefonisch oder über das "E-Mail Kontaktformular" einen Diskrminierungsvorfall durch Ausfüllen eines digitalen Fragebogens melden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger bei Problemen mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein
Als Beauftragte für die Landespolizei ist sie Ansprechpartnerin für BürgerInnen, die sich über Probleme mit der Polizei des Landes Schleswig-Holstein beschweren möchten. Ebenso können sich auch alle schleswig-holsteinischen Polizeibeschäftigte mit Eingaben direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an sie wenden, wenn im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit Probleme auftreten.
Sie ist damit gleichermaßen als Vermittlerin für Bürger und Polizisten tätig. Ihr Ziel ist es dabei, entstandene Konflikte außergerichtlich durch partnerschaftliche Kommunikation zu schlichten und damit auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Gerne nimmt sie auch Anregungen zur Polizei des Landes auf.
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Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, die in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind
Sie ist Ombudsperson (unparteiische Schiedsperson) in der Kinder- und Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.
Außerdem ist sie auch die Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, die in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können folgende Unterstützung erhalten:
- · Informationen und Beratung zu Rechten nach dem Kinder- und Jugendhilferecht
- · Interessenvertretung gegenüber Jugendämtern
- · Beschwerdestelle über Wohnformen von Jugendlichen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Bürgerbeauftragte wird in diesem Jahr in Flensburg am
13.09.2018 von 11.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus
eine Sprechstunde anbieten, bei der interessierte Personen ihre Anliegen vorbringen können.
Es wird um eine telefonische Anmeldung für eine Terminvergabe unter Tel. 0431-988 1240 gebeten.
Weitere Fragen zum Angebot der Bürgerbeauftragten können Sie auch an die Koordinierungsstelle für Integration, Peter Rohrhuber, Tel. 0461-851188 richten.