Mietspiegel
Die Stadt Flensburg hat für Januar 2024 die Veröffentlichung eines qualifizierten
Mietspiegels vorgesehen.
Die Datenerhebung durch Mieter- und Vermieterbefragung ist größtenteils
abgeschlossen, die Datenauswertung befindet sich im laufenden Prozess.
Für die Mietspiegelerstellung wurde das Institut
Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zur Mietspiegelerstellung, an die
Firma Analyse & Konzepte.
Kontakt:
Telefon-Hotline: 040 / 4850098 - 88 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr)
E-Mail: mieten@analyse-konzepte.de
Die Stadt Flensburg verfügt bisher über keinen Mietspiegel (ortsübliche Vergleichsmiete, § 558c BGB).
Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 03. November 2022 beschlossen, dass Flensburg erstmals 2024 einen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht.
Mietspiegel-Pflicht
Gemäß Mietspiegelreformgesetz sind wir als Stadt mit mehr als 50.000 seit dem 1.Juli 2022 Einwohnern verpflichtet, einen Mitspiegel erstellen und zwar
- entweder zum 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel
- oder zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel
Das Land Schleswig-Holstein hat uns die Erstellung des Mietspiegels als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen (gemäß Mietspiegelzuständigkeitsgesetz vom 6. Juli 2022).
Was ist ein "qualifizierter" Mietspiegel?
Um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB handelt es sich, wenn er
- nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet wird
- von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird.
Ausnahmsweise darf er nach zwei Jahren stichprobenbasiert oder mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex für Gesamtdeutschland auch angepasst werden, bevor nach insgesamt vier Jahren seine Neuerstellung zwingend ist.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 28. Oktober 2021 die Mietspiegelverordnung erlassen. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel.