Kindertagesstätten
In Flensburg hat das Thema Kita eine sehr hohe Priorität. Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innen und Kitakinder sind mit der so genannten Kita-Qualitätsoffensive erheblich verbessert worden, so dass innerhalb kürzester Zeit viele neue Jobs geschaffen wurden in den 69 Kindertagesstätten, die von anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie auch von privaten Trägern betrieben werden.
Entsprechend der Flensburger Qualitätsoffensive gelten in Flensburg folgende Personalschlüssel als förderfähig:
- Altersgemischte Gruppen 2,5 Stellen auf 15 Kinder
- Naturgruppen 2,5 Stellen auf 16 Kinder
- Krippengruppen 2,5 Stellen auf 10 Kinder
- pro Gruppe 5 Stunden Heilpädagogik
Für mittlere und kleine Kindergarten-/Hortgruppen gibt es ebenfalls Personalschlüssel, die über den Fachkräfteschlüssel des neuen KitaG hinausgehen.
Seit 2022 werden über die Mittel der Flensburger Qualitätsoffensive auch Fortbildungen, Fachtage und Zusatzangebote in Kitas, wie z.B. helfende Hände, gefördert.
Flensburg bietet Kitamitarbeiter*innen daher beides: ein äußerst attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld.
Städtische Kindertagesstätten
Die Stadt Flensburg betreibt 11 qualitätsgeprüfte Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft. Diese haben nach dem Kindertagesstättengesetz einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Grundlage unseres pädagogischen Konzeptes sind die Bildungsleitlinien der Landesregierung.
Hier finden Sie das Rahmenkonzept der städtischen Kindertagesstätten. Die Konzepte der jeweiligen Einrichtungen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Häuser.
Die Aufnahmebedingungen können Sie hier erfahren:
Aufnahmebedingungen (PDF, 98 kB)
Die Kooperationspartner der Kindertagesstätten finden Sie hier.
Städtischen Kindertagesstätten im Überblick
- in altersgemischten Gruppen für 1- 6 jährige Kinder
- in Krippengruppen für 1 - 3 jährige Kinder
- in Regelgruppen für 3- 6 jährige Kinder
- in Naturgruppen für 3 - 6 jährige Kinder
- in Horten für 6- 14 jährige Kinder gefördert.
Der tägliche Betreuungsumfang liegt in der Regel zwischen 5 und 8 Stunden. In einigen Einrichtungen können wir Betreuungszeiten bis zu 10 Stunden anbieten.
Für mehr Informationen zu unseren Einrichtungen klicken Sie auf den jeweiligen LINK.
Name und Anschrift | Telefon (0461) | Aufnahmealter | Öffnungszeiten |
---|---|---|---|
Städt. Kita Alter Kupfermühlenweg Alter Kupfermühlenweg 2 24939 Flensburg |
852243 | 1 bis 6 Jahre | 7:30 - 15:30 Uhr |
Städt. Kita Stuhrsallee Stuhrsallee 13 – 18 24937 Flensburg |
852773 | 1 bis 14 Jahre | 7:00 - 17:00 Uhr |
Städt. Integrative Kneipp Kita Weiche Bahnstr. 2 24941 Flensburg |
852890 | 1 bis 6 Jahre | 7:30 - 16:00 Uhr |
Städt. Betriebskita Am Sophienhof Graf-Zeppelin-Str. 16 24941 Flensburg |
851576 | 1 bis 6 Jahre | 5:45 - 18:00 Uhr |
Städt. Kita Johannisstraße Johannisstraße 9 24937 Flensburg |
852366 | 3 bis 6 Jahre | 7:30 - 15:30 Uhr |
Städt. Kita Tarup Sandbergweg 17 a 24943 Flensburg |
63800 | 3 bis 6 Jahre | 7:00 - 16:00 Uhr |
Städt. Kita Engelsby Taruper Weg 5 24943 Flensburg |
61735 | 3 bis 6 Jahre | 7:00 - 16:00 Uhr |
Städt. Kita Fruerlund Fruerlunder Str. 64 24943 Flensburg |
852434 | 1 bis 6 Jahre | 7:00 - 15:30 Uhr |
Städt. Kita Neustadt Jens-Due-Weg 2 24939 Flensburg |
852157 | 3 bis 14 Jahre | 7:30 - 19:00 Uhr |
Städt. Kita Schwedenheim Helenallee 17 24937 Flensburg |
852375 | 1 bis 6 Jahre | 7:30 - 16:00 Uhr |
Kita am Ostseebad - Städt. Kneipp-Kita Apenrader Straße 160 24939 Flensburg |
851211 | 1 bis 6 Jahre | 7:00 -16:00 Uhr |
Schließzeiten
Die Zahl der jährlichen Schließtage orientieren sich am aktuellen KiTaG und werden in den Kindertagesstätten frühestmöglich angekündigt.
Qualitätsentwicklung in den städtischen Kindertagesstätten
Die Qualität der Städtischen Kindertagesstätten
- Wir haben uns entschieden, den Weg der Qualitätssicherung schlüssig von vorne zu beginnen und in folgenden Schritten vorzugehen:
- Miteinander ein Leitbild erarbeiten (abgeschlossen)
- Miteinander mit möglichst großer Beteiligung ein Rahmenkonzept erstellen (nunmehr abgeschlossen)
- Die Hauskonzepte dem neuen Rahmenkonzept mit möglichst großer Beteiligung anzupassen (derzeit in Abstimmung mit der Heimaufsicht)
- Prozesse, die daraus entstehen, zu beschreiben (ist ab 2022 terminiert)
- Dokumente entwickeln (steht für 2023 an)
- Anschließend ist eine Zertifizierung vorgesehen
- Es werden fortlaufend mindestens jährlich Reviews stattfinden, in denen die Konzepte, die Prozesse und die Dokumente bewertend betrachtet und ggf. angepasst werden.
Personalausstattung in städtischen Kitas
Pädagogisches Personal
In den städtischen Einrichtungen beschäftigen wir neben staatlich anerkannten Erzieher*innen und sozialpädagogische Asisstent*innen eigene Heilpädagog*innen oder arbeiten mit freien heilpädagogischen Diensten zusammen. Es sind je Gruppe mind. 2,0 Stellen für pädagogische Fachkräfte vorhanden, darüber hinaus erhalten unsere Mitarbeiter*innen Zeit für Vor- und Nachbereitungsarbeiten. In Gruppen mit Kinder unter 3 Jahren, sowie in den Naturgruppen sind mind. 2,5 Fachkräfte vorgesehen.
Zusätzlich beschäftigen wir in jeder Kita Inklusionsfachkräfte mit 5 Stunden pro Gruppe.
Unsere Leitungskräfte sind Diplom-Pädagog*innen, Sozialpädagog*innen oder erfahrene Erzieher*nnen.
In Kooperation mit dem ÖBiZ bieten die städtischen KiTas an allen Standorten jungen Menschen die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten.
Haus- und Grundstücksbewirtschaftung
Im Bereich Küche, Hauswirtschaft, Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste ist zusätzliches, fachkundiges Personal eingesetzt.
Verwaltung
Die Abwicklung der Elternbeiträge und Verpflegungsgelder erfolgt zentral in einer eigenen Verwaltungsabteilung. Dort stehen qualifizierte Mitarbeiter*innen für Fragen zu Elternbeiträgen, Beitragsermäßigung, Bildungs- und Teilhabe-Gutscheinen und Steuerbescheinigungen zur Verfügung.
Alle städtischen Mitarbeiter*innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, es gelten die Regelungen des aktuellen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Gesunde Ernährung in städtischen Kitas
Die Versorgung der Kinder in unseren Einrichtungen erfolgt vorrangig aus der eigenen Frischeküche oder durch die Belieferung aus der Frischeküche einer benachbarten Kita.
Täglich wird nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung-DGE-frisch gekocht. Wir setzen dabei die Empfehlungen zu vielseitiger, abwechslungsreicher, vitaminreicher, fett- und zuckerarmer, vorrangig regionaler und saisonaler kindgerechter Mischkost um.
Unsere Küchenkräfte nehmen regelmäßig an Fortbildungen zu Themen der gesunden kindgerechten Ernährung teil.
Das Essen in Gemeinschaft ist in jeder unserer Einrichtungen ein besonders wichtiger Punkt im täglichen Ablauf. Wir gehen dabei flexibel auf die altersgerechten Bedürfnisse der Kinder ein. So nehmen wir Rücksicht auf Vorlieben der Kinder, religiöse Anliegen, Lebensmittelunverträglichkeiten oder 87 auch besondere Wünsche der Erziehende in Bezug auf vegetarische Kost. Die Kinder haben die Möglichkeit, Speisen auszuwählen und nach dem Essen eine Bewertung der Mahlzeit vorzunehmen.
Auch das Frühstück wird in Gemeinschaft eingenommen. Die Kinder nehmen sich dazu Essen von Zuhause mit. Wir bieten Getränke an (Milch, Wasser, verdünnte Säfte). Am Vor- sowie am Nachmittag haben die Kinder Zugang zu mundgerecht geschnittenem Obst und Gemüse. Den Kindern steht jederzeit Wasser zur Verfügung.
Über unsere Frischeküchen und die gemeinsam eingenommenen Mahlzeiten kommen wir auch immer mit den Kindern zu den Themen gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit ins Gespräch. Außerdem dienen uns die gemeinsamen Mahlzeiten zur Umsetzung aller Punkte der Bildungsleitlinien, weil sich über das gemeinsame Essen immer auch interessante Gesprächsthemen ergeben. Besonders die alltagsintegrierte Sprachförderung findet zu einem großen Maß im Zusammenhang mit den Mahlzeiten statt.
Raumkonzept Städtische Kindertagesstätten
Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz
Gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz
Für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht gem. § 24 SGB VIII i.V.m. § 3 der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) ein Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung im Umfang von 4 Stunden an 5 Tagen in der Woche.
In Flensburg wird dieses sog. bedarfsgerechte Angebot auf 5 Stunden täglich erweitert.
Ab dem 01.08.2013 besteht für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Individueller Rechtsanpruch
Über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinaus kann in Flensburg für Kinder von 0-14 Jahren ein individueller Rechtsanspruch auf Betreuung unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.
Dies gilt, wenn diese Kinder betreut bzw. länger betreut werden müssen, weil
1. deren Erziehungsberechtigte
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
(Lebt das Kind mit nur einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.)
2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Zum Beispiel
- bei Entwicklungsrückständen, Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten,
- bei einem besonders ungünstigen sozialen Umfeld,
- bei besonderen Konfliktlagen der Eltern oder
- sonstigen Belastungssituationen, wie z.B. nicht gesicherte Betreuung aufgrund schwerwiegender Krankheit oder Behinderung der Eltern oder eines Pflegefalls in der Familie.
3. Sprachdefizite beim Kind vorliegen
(keine oder geringe Deutschkenntnisse bzw. Sprachauffälligkeit oder Spracharmut).
Diese Kriterien gelten in begründeten Einzelfällen auch für den Verbleib oder die Aufnahme von Kindern, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Für die Kindertagesstätten der dänischen Minderheit gelten deren Aufnahmeregelungen.
In den Einzelfällen, in denen erkennbar ist, dass die persönlichen Voraussetzungen vorübergehend nicht vorliegen, kann der individuelle Rechtsanspruch auch nach Wegfall der persönlichen Voraussetzungen bis zu drei Monate weiterhin anerkannt werden. Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulaufnahme gilt dies bis zur Einschulung.
Alle Kitas in Flensburg
Hier finden Sie eine Liste aller Kindertagesstätten in Flensburg. Die Liste enthält Kitas sämtlicher Träger und gibt Aufschluss über Gruppengrößen, Stadtteil und Besonderheiten.
Im Kita-Portal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie landesweit passende Betreuungsangebote nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes.
Was kostet Kindertagesbetreuung?
Kosten Kitaplatz - regulär für das 1. Kind
Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 monatlich pro Kind :
Für Kinder bis 3 Jahre | |
---|---|
5-stündige Betreuung | 145,00 € |
6,5-stündige Betreuung | 188,50 € |
8-stündige Betreuung | 232,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | individuell |
Die Gebühr beträgt ab 01.08.2011 monatlich pro Kind:
Für Kinder über 3 Jahre | |
---|---|
5-stündige Betreuung | 138,00 € |
6,5-stündige Betreuung | 179,00 € |
8-stündige Betreuung | 221,00 € |
Entgelt für das Mittagessen | individuell |
Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)
Aufnahmebedingungen städtische Kitas (PDF, 465 kB)
Früh- und Spätdienst
Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:
Kinder unter 3 Jahre |
14,50 € |
Kinder über 3 Jahre |
13,80 € |
Ermäßigung für Geschwisterkinder
Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie: |
50% der Gebühr |
Ab dem 2. Geschwisterkind zahlen Sie: |
0,- € der Gebühr |
Verfahren Geschwisterermäßigung trägerübergreifend (PDF, 411 kB) |
Ermäßigung aufgrund des Einkommens
Auskünfte zur Ermäßigung aufgrund des (geringen) Einkommens erteilt unser Bürgerbüro.
Ermäßigung Kindertagesbetreuung
- Antrag Kita-Ermäßigung (Bearbeitung durch Bürgerbüro)
- Antrag Ermäßigung Kindertagespflege (Bearbeitung durch Abteilung Kindertagesbetreuung)
Hinweise zur Ermäßigung der Kita-Gebühren (PDF, 50 kB)
Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet? (PDF, 56 KB)Aktuell:
Sonder-Ermäßigung für Kindertagesbetreuung - ggf. JETZT beantragen und bereits im Januar sparen
Die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen verbunden. Um sicherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Ermäßigung für Kita-Elternbeiträge.
Geringere Kosten für mehr Familien von Januar bis Juli 2023
- Von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weniger für die Kindertagesbetreuung.
- Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet, die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen.
Der Einsatz des Einkommens über der sog. Einkommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %. (Berechnung des bereinigten Einkommens)
Was müssen Sie tun?
Ob Sie aktiv werden müssen oder nicht, hängt von der Ausgangslage ab.
a) Sie haben ein geringes Einkommen & zahlen bislang die vollen Elternbeiträge/Ihr Kind wird neu in die Kita/Tagespflege aufgenommen?
-
- Informieren Sie sich bei uns im Bürgerbüro und stellen Sie ggf. einen
- Die Ermäßigung wird ab Antragstellung gewährt und nicht rückwirkend!!! Damit die Vergünstigung ab Januar 2023 wirksam wird, sollten Sie den Antrag sofort stellen.*
b) Sie sind bereits vollständig oder teilweise von Elternbeiträgen freigestellt?
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Im Falle der Teilermäßigung erhalten Sie automatisch einen Bescheid. Diesem können Sie den neuen - niedrigeren - Elternbeitrag entnehmen.
c) Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
-
- Familien, die diese Leistungen beziehen, werden auf Antrag vollständig von Kita-Elternbeiträgen freigestellt.
- Wenn Sie diese Leistungen beantragen, stellen Sie bitte zeitgleich einen (neuen) Antrag auf Ermäßigung/Freistellung. Sobald Ihnen der Leistungsbescheid vorliegt, reichen Sie ihn nach. Sie erhalten dann einen Freistellungsbescheid und zu viel gezahlte Elternbeiträge werden Ihnen erstattet.
*Voraussichtlich verlängerte Bearbeitungszeiten, zu viel gezahlte Beträge werden nachträglich erstattet
Wohngeld
Denken Sie daran, dass ab dem 1. Januar mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Zur ersten Orientierung, ob Sie wohngeldberechtigt sein könnten, können Sie den vorläufigen WohngeldPlus-Rechner verwenden,
Die Anspruchserweiterung beim Wohngeld geht mit einer erheblichen Belastung der Wohngeldstellen einher. Die Kommunen wie die Stadt Flensburg und das Land haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundes zur Erweiterung des Wohngeldanspruches mit den Vorbereitungen auf die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen.
Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verdreifachung der Antragszahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten in vielen Wohngeldbehörden führen werden.
Kita-Ermäßigung
Genauso kann es zu längeren Bearbeitungszeiten Ihres Ermäßigungsantrags kommen. Selbstverständlich werden Ihnen zu viel gezahlte Elternbeiträge nachträglich erstattet.
Informationen in anderen Sprachen
Schreiben des Landes: Sonder-Ermäßigung ab 01.01.2023- Familien Sozialermäßigung für Kitabeiträge zum 01.01.2023
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Dänisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Rumänisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Ukrainisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Bulgarisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Russisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Arabisch
- Familien_Sozialermäßigung_für_Kita-Beiträge_zum_01.01.2023_Farsi
Ermäßigung/Übernahme Mittagessen
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 257 kB)
Hinweise zur Ermäßigung für die Mittagsverpflegung (PDF, 210 kB)
Wie finde ich einen Kitaplatz?
Im KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie landesweit passende Betreuungsangebote nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Nutzung des KitaPortals in verschiedenen Sprachen:
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Suche nach einem Kitaplatz:
Sollten Sie den Rechtsweg gehen wollen, benötigen Sie den Nachweis Ihrer Eigenbemühungen. Hierfür können Sie die folgende Tabelle nutzen. Tragen Sie hier die Kita ein, bei der Sie auf der Warteliste stehen und lassen Sie sich dies in der Einrichtung mit Stempel und Unterschrift der Kitaleitung bestätigen.
Mit diesem Formular können Sie uns mitteilen, dass Sie einen Kitaplatz benötigen und sichern damit Ihren gesetzlichen Anspruch.
Sie haben noch weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Dann wenden Sie sich an:
Bedarfsanmeldungen
Rathausplatz 15/Dienstleistungszentrum
24937 Flensburg
Telefon: 0461 85-4989
Fax: 0461 85-1265
E-Mail: kindertagesbetreuung@flensburg.de
Familienzentren in Flensburg
6 Familienzentren, jeweils angegliedert an eine Kita, bieten zusätzliche Beratung, Unterstützung und verschiedene Angebote für Kinder und Eltern der Kita und Menschen im Sozialraum an.
In jeder Einrichtung ist eine Fachkraft für Kita-Sozialarbeit als Ansprechpartner/in tätig. Sie bietet Beratung und Unterstützung in allen Fragen des täglichen Lebens, der Erziehung, zum Übergang von der Familie in die Kita und von der Kita in die Schule an. Sie gibt Ratschläge, wenn sie darum gebeten wird, und manchmal hilft sie einfach ganz praktisch. Auch Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten gehört dazu. In offenen Angeboten treffen sich Menschen aus dem Stadtteil, tauschen sich aus, lernen voneinander und miteinander. In verschiedenen Angeboten erleben Menschen Gemeinschaft, können Kinder und Erwachsene aktiv und kreativ sein, erhalten Eltern Informationen und Begleitung in Fragen der Erziehung.
Alle Angebote sind kostenlos!
Die Familienzentren werden von der Stadt Flensburg und dem Land Schleswig-Holstein gefördert.
KIEZ - Familienzentrum Schulgasse | Schulgasse 10 | 0461 - 48162001 | ads-kiez@dein-ads.de |
Familienzentrum Nordstadt am Familienhaus an der Bergmühle | Bauer Landstr. 19 | 0461 - 48162066 | familienzentrum-nordstadt@adelby1.de |
Familienzentrum Paulus | Tegelbarg 5 | 0171 - 3330097 |
|
Familienzentrum und Kinderhaus |
Burgstr. 38 |
0461 - 182991 04 |
familienzentrum@kinderschutzbund-flensburg.de |
Familienzentrum Fruerlund | Schleibogen 6 | 0461 40683962 | familienzentrum-fruerlund@adelby1.de |
Familienzentrum an der Kita Fruerlund | Fruerlunder Str. 64 | 0461 - 852634 | familienzentrum-fruerlund@flensburg.de |
Informationen für Träger
Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023
Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.
Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.
Kita-Bedarfsplanung bis 2020 (PDF, 2.2 MB)
Kita-Bedarfsplanung bis 2021 (PDF, 1.8 MB)
Kita-Bedarfsplanung bis 2023 (PDF, 3,7 MB)
Ausbaustand U3 (Platz für Kinder unter 3 Jahren)
Die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren werden massiv ausgebaut. Seit 2008 sind mit den Fördermitteln von Bund, Land und Stadt, aber auch durch das große Engagement der Kita-Träger etwa 736 neue Plätze entstanden. Davon etwa 209 in der Kindertagespflege.
Die Flensburger Versorgungsquote U3 liegt im Dezember 2017 bei 36,4%.
Dies sind insgesamt 948 Plätze. Etwa 22% der Kinder werden von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut.
Bundesweit wird eine Versorgungsquote von 39% angestrebt, die aber in jeder Kommune aufgrund des sehr unterschiedlichen regionalen Bedarfs auch höher oder niedriger sein kann. In Flensburg hat sich die Kommunalpolitik auf eine Versorgungsquote von 43% (10106 Betreuungsplätze) bis zum Jahr 2019 festgelegt. Bis 2019 kommen durch bereits laufende oder abgeschlossene Bau- und Erweiterungsmaßnahmen weitere 107 Plätze hinzu, so dass eine Versorgungsquote von etwa 40,8% erreicht wird.
Weitere Einzelheiten können der Flensburger Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2015 bis 2017 entnommen werden.
Förderung von Kindertagesstätten in Flensburg
Die Stadt Flensburg fördert die Betreuung von etwa 4.000 Plätzen in allen Kindertagestätten sämtlicher Träger z. Zt. mit fast 60,0 Mio. Euro jährlich. Darin enthalten sind etwa 5,2 Mio. Euro für Elternbeitrags- und Geschwisterermäßigungen sowie etwa 0,5 Mio. Euro für präventive Zusatzangebote in Kindertagesstätten. Das Land beteiligt sich an der Kita-Finanzierung mit ca. 17 Mio Euro.
Daneben finanzieren sich Kindertagesstätten noch durch Elternbeiträge und einem Eigenanteil des Trägers.
Förderrichtlinie Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten
Richtlinie_KiTa-Aktionsprogramm_2021-2023
Vordruck Verwendungsnachweis Kita Aktionsprogramm 2023
Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten ab 01.01.2023
Anlage der Kita-Förderrichtlinie ab 01.01.2023
Förderbeträge Modell-Kita 2024
Förderbeträge Modell-Kita 2023
Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten ab 01.01.2021 (PDF, 990 kB)
Anlage der Kita-Förderrichtlinie ab 01.01.2021 (PDF, 237 kB)
2022 Förderbeträge Flensburger Modell-Kita (PDF, 365 kB)
2022 Förderbeträge Qualitätsoffensive (PDF, 120 kB)
Satzung der Stadt Flensburg über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungen von der Förderfähigkeit
Förderrichtlinie für Zusatzangebote in Kindertagesstätten (RiZAK) (PDF, 70 KB)
Antrag auf Gruppenstärkenreduzierung
Formular zur Betreuungseinschränkung
Prüfbogen individueller Rechtsanspruch für unter 1 jährige und Hortkinder
Antrag RiZAK (PDF, 1 MB)
Richtlinie für Zusatz- Angebote an Kindertagesstätten in Flensburg ab 01.01.2021 (PDF, 4 MB)
RiZAK Berichtsbogen (PDF, 52 kB)
Vordruck vereinfachtes Antragsverfahren Qualitätsoffensive ab 2022 (PDF, 16 kB)
Antragsformular Mittagessenkostenzuschuss (XLSX, 17 kB)
Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau
Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Kindertagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.
Richtline_Landesinvestitionsprogramm2019-2024 (PDF, 60 kB)
Antrag_Investitionsprogramm_des_Landes_2019-2024 (PDF, 105 kB)
Sprachkonzept "In Sprache baden"
Der „Flensburger Arbeitskreis Sprache & Integration“ (FlAkSI) ist ein Zusammenschluss der Sprachexpertinnen, die in den Kindertagesstätten tätig sind, welche an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil genommen haben. In den wöchentlichen Treffen des FlAkSI ist in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren dieser Offensive eine Konzeption zur sprachpädagogischen Arbeit in
Kindertagesstätten entstanden.
Sprachpädagogische Konzeption für Kindertagesstätten (PDF, 1.432 KB)
Elternbefragung in Flensburg
Die Untersuchung wurde vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund durchgeführt. Erhoben wurde der Bedarf in 93 Kommunen.
Ergebnisbericht Elternbefragung (Juli 2014) (PDF, 704 KB)
Förderung von Kindertagespflege
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.
Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)
Anlage zur Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 137 kB, 03.03.2022)