Wiederholungs- oder Änderungsantrag – erforderliche Unterlagen
Für einen Wiederholungs- oder Änderungsantrag sind – unabhängig vom Einzelfall - grundsätzlich Angaben wie folgt nachzuweisen:
- geänderte Angaben zu Personen im Haushalt durch Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass (ggf. Kopie)
- geänderte Angaben zu anerkannten Schwerbehinderungen und/oder Pflegegraden durch Schwerbehindertenausweis und/oder Bescheid der Pflegekasse
- geänderte Angaben zur Miete durch das Mietänderungsschreiben vom Vermieter
- Angaben zur Miete immer durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen für die letzten 3 Mietzahlungen
- Angaben zu den Belastungen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer durch das Formular „Anlage zum Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss“ und
- aktuelle Jahreskontoauszüge zu den Darlehensverträgen
- Grundsteuerbescheid (soweit geändert)
- Abrechnung von Verwaltungskosten (z.B. Hausgeldabrechnung)
- Angaben zu jeglichem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- z.B. für jedes Beschäftigungsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung
(siehe das Formular „Verdienstbescheinigung“) - z.B. für jede selbständig tätige Person durch eigene Erklärung im Formular „Angaben eines selbständigen Haushaltsmitgliedes“ mit den darin geforderten Unterlagen)
- z.B. für jede einzelne erhaltene Unterhaltszahlung in den letzten 6 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen
- z.B. vollständige Rentenbescheide bzw. aktuelle Rentenmitteilungen
- z.B. vollständige Bescheide zu Lohn- und Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld
- z.B. aktueller Kontoauszug zu Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
- z.B. für jedes Beschäftigungsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung
- Angaben zu Abzugsbeträgen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch Einkommensteuerbescheid (ggf. mit festgesetzter Einkommensteuervorauszahlung) und/oder Mitgliedsnachweis und aktuellem Kontoauszug oder Quittung zur Beitragszahlung
- Angaben zu Kinderbetreuungskosten durch Rechnung und aktuellem Kontoauszug oder Quittung
- Angaben zu den von Haushaltsmitgliedern geleisteten Unterhaltszahlungen in den zurückliegenden 12 Monaten durch Kontoauszüge oder einzelne Quittungen und zusätzlich das Formular „Erklärung zum geleisteten Unterhalt“
Mit dem Antrag auf Wohngeld soll auch ein Formular „Anlage Prüfung Kindesunterhalt" oder "Anlage Prüfung sonstiger Unterhalt“ ausgefüllt und unterschrieben für jeden einzelnen möglichen Unterhaltsanspruch beigefügt werden. Die darin gemachten Angaben sind ebenfalls durch Unterlagen nachzuweisen. Ein Unterhaltsanspruch ist auch möglich, wenn ein volljähriges Kind eine Ausbildung absolviert oder wenn ein Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann.
Wenn Sie noch einen weiteren Wohnsitz außerhalb Flensburgs haben, ist darüber hinaus eine Bescheinigung der anderen Wohngeldstelle(n) darüber vorzulegen, dass dort kein Wohngeld (mehr) gezahlt wird.