Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern, den Vorsitzenden der Fraktionen sowie der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister in beratender Funktion.
Zu den Aufgaben gehört die Unterstützung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten bei der Führung der Geschäfte, insbesondere bei der Vorbereitung der Sitzungen der Ratsversammlung, sowie die Vermittlung zwischen den Fraktionen.Zuständig für die Einberufung des Ältestenrates ist die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident.