Informationen für Kindertagespflegepersonen
Qualifizierung für neue Tagesmütter und -väter
Derzeit bietet die Stadt Flensburg keine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson an. Wir gestalten unsere Ausbildung neu und werden voraussichtlich ab 2027 wieder neue Interessent*innen aufnehmen können. Wir werden Sie über die Entwicklungen hier auf dem Laufenden halten.
Wir werden auch weiterhin mit der Volkshochschule Flensburg kooperieren und die Kurse hier vor Ort anbieten können.
Der Kreis Schleswig-Flensburg bietet zertifizierte Kurse an, die auch in Flensburg stattfinden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Ein Erstgespräch sollten Sie vorher gern mit uns führen, wenn Sie künftig in Flensburg tätig werden möchten.
Haben Sie eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung? Dann müssen Sie keinen zertifizierten Qualifizierungs-Kurs mit 160 UE absolvieren. Wir bieten für diese Personen ab 2026 eine Kurzqualifizierung an, die Ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit als Kindertagespflegeperson erleichtern soll.
Für grundsätzliche Fragen zur Erlaubnis-Beantragung als Kindertagespflegeperson stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kindertagespflegeperson werden
Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege (Info des Bundesfamilienministeriums, Jan. 2025) (PDF, 67 KB)
| Anmeldungen bitte in der Abteilung Kindertagesbetreuung unter Tel. 0461 - 85 2855 |
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Vor Beginn der Qualifizierung müssen Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen und an einem Einführungsabend teilnehmen. Der Einführungsabend findet jeweils kurz vor Beginn der Qualifizierung statt. |
Hinweise für Kindertagespflegepersonen
Die selbständige Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ist für viele Menschen eine berufliche Perspektive, bzw. ein gelungener Kompromiss zwischen Familien- und Berufstätigkeit. Wir sind immer auf der Suche nach engagierten, flexiblen Personen, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben. Sollten Sie sich für die selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegeperson interessieren, laden wir Sie unverbindlich zu einem Informationsgespräch ein. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Für Kindertagespflegepersonen bieten wir an
- ein erstes Informationsgespräch über Ihre zukünftige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson (Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Perspektiven)
- Information über die Erlaubnis-Pflicht zur Kindertagespflege
- rechtliche und pädagogische Beratung auch während des Betreuungsverhältnisses
- Grundqualifikation mit dem bundesweit anerkannten Zertifikat 'Qualifizierte Kindertagespflegeperson'
- Zahlung einer laufenden Geldleistung und Beiträge zur Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Alterssicherung
- Erhebung der Elternbeiträge durch die Stadt Flensburg
- regelmäßige Fortbildungsangebote
- und natürlich kostenlose Vermittlung von Tagespflegekindern
Förderung von Kindertagespflege
Seit August 2008 erhalten alle Kindertagespflegepersonen, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen und Flensburger Kinder nach § 24 SGB VIII betreuen, von der Stadt Flensburg unabhängig vom Einkommen der Eltern eine mtl. laufende Geldleistung auf der Grundlage des KitaG Schleswig-Holstein und der Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Flensburg. Letztere wird derzeit aktualisiert.
Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 1,1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Kindertagespflegepersonen erhalten die laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem werden regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.
Kindertagespflege Richtlinie (PDF, 113 KB)
Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023 wurde am 23.03.2023 von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen.
Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.
Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.
Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau
Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Kindertagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.
Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen, die bereits eine Erlaubnis nach § 43 SGB 8 haben und aktiv in Flensburg oder im Kreis Schleswig-Flensburg tätig sind, können durch die Teilnahme an Fortbildungen mit pädagogischen Inhalten einen Fortbildungs-Bonus für das folgende Kalenderjahr erhalten.
Dazu muss der Nachweis über mindestens 8 Zeitstunden im laufenden Kalenderjahr erbracht werden.Fortbildungen können bei jedem externen Anbieter besucht werden. Die Kosten dafür sind selbst zu tragen.
Die Stadt Flensburg bietet den aktiven Kindertagespflegepersonen außerdem jedes Jahr ein abwechslungsreiches kostenloses Fortbildungsprogramm an. Den Link zu diesem Programm erhalten Sie von der Fachberatung.