Wer kann sich an unsere Beratungsstelle wenden?
Ratsuchende aus der Stadt Flensburg oder obdachlose Personen, die sich im Stadtgebiet aufhalten
- Personen, die ihre Miete nicht gezahlt haben und/ oder aus Verhaltensgründen gekündigt worden sind
- Obdachlose Personen ohne eigene Unterkunft, die bei Freunden, Verwandten oder Bekannten kurzfristig ,,Unterschlupf" gefunden haben. Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie z.B. Haftentlassene, Menschen, die aus Einrichtungen ausziehen müssen. Hierzu gehören auch anerkannte Geflüchtete aus den Unterkünften oder in zu kleinem Wohnraum aufgrund von Familienzusammenführung.
- Personen, die aufgrund ihrer Überschuldungssituation nicht mehr weiter wissen
- Personen, die im Umgang mit dem Schriftverkehr und ihren Gläubigern überfordert sind
- Personen, die das Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben