Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb "Gemeinsam stark: Mach Engagement in Flensburg sichtbar"
Ziele und Inhalte des Wettbewerbs
Demokratie lebt von Menschen, die sich einbringen. Ehrenamtliches Engagement stärkt den Zusammenhalt und macht unsere Gesellschaft vielfältig, lebendig und zukunftsfähig. Die eingereichten Beiträge sollen zeigen, wie vielfältig ehrenamtliches Engagement in Flensburg ist.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Mitarbeitende des Veranstalters und Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten.
Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Stadt Flensburg, Büro des Oberbürgermeisters, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg, bob@flensburg.de, Telefon 0461 85-2100.
Wettbewerbszeitraum
Die Fotos können zusammen mit dem Teilnahmeformular im Zeitraum vom 24. August 2026 bis einschließlich 13. September 2026 eingereicht werden.
Teilnahme und Einreichung
Pro Person dürfen maximal zwei Fotos eingereicht werden. Die Einsendung erfolgt per Upload über das Teilnahmeformular auf www.flensburg.de.
Für die Teilnahme sind folgende Angaben erforderlich:
- Name
- Alter
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Titel des Fotos
- kurze Erklärung bzw. Beschreibung des Fotos
- Ort der Fotoaufnahme
Anforderungen an die Fotos
Die Fotos müssen von den Teilnehmenden selbst aufgenommen worden sein. Manipulierte oder KI-generierte Fotos sind nicht zugelassen. Die eingereichten Fotos dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Sofern auf einem Foto Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die erforderlichen Einwilligungen für die Aufnahme und die Veröffentlichung vorliegen. Bei abgebildeten Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Beiträge mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden, diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Gleiches gilt bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.
Rechte Dritter und Bildrechte
Die Teilnehmenden versichern, Urheberin bzw. Urheber der eingereichten Fotos zu sein und über sämtliche für die Teilnahme und die vorgesehene Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu verfügen.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, dass durch die eingereichten Fotos keine Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden. Sofern auf den Fotos Personen erkennbar abgebildet sind, versichern die Teilnehmenden, dass die erforderlichen Einwilligungen für die Aufnahme und Veröffentlichung vorliegen. Bei abgebildeten Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Die Teilnehmenden stellen die Stadt Flensburg von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihnen zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch das eingereichte Foto entstehen.
Nutzungsrechte und Veröffentlichungsbedingungen
Die Urheberrechte an den eingereichten Fotos verbleiben bei den Teilnehmenden.
Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden der Stadt Flensburg unentgeltlich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den eingereichten Fotos ein. Das Nutzungsrecht umfasst die öffentliche Ausstellung der Beiträge sowie deren Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb, seiner Dokumentation und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf der Website der Stadt Flensburg, in sozialen Medien und in der Pressearbeit sowie in Publikationen und Präsentationen.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb, seiner Dokumentation und der dazugehörigen Öffentlichkeitsarbeit.
Eine kommerzielle Nutzung der Fotos durch die Stadt Flensburg ist nicht vorgesehen.
Bei Veröffentlichungen werden der Name und das Alter der Fotografierenden genannt, soweit dies mit den erteilten Einwilligungen vereinbar ist und keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
Jury und Bewertung
Die Bewertung und die Vergabe der Preise erfolgt durch eine Jury.
Bei der Bewertung der eingereichten Fotos berücksichtigt die Jury insbesondere:
- Themenbezug
- Kreativität
- Motivwahl
- Aussagekraft und Bildwirkung
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg hinsichtlich der Juryentscheidung ist ausgeschlossen.
Preise & Preisverleihung
Preise
Die jeweils drei besten Fotos der Kategorien „Erwachsene“ und „Minderjährige unter 18 Jahren“ werden im Rahmen einer Preisverleihung mit einer Urkunde gewürdigt und mit folgenden Preisen ausgezeichnet:
Erwachsene:
1. Preis: Gutschein über einen Rundflug mit dem Wasserflugzeug über die Flensburger Förde (mit Fly & Sail), im Wert von 368 €
2. Preis: Gutschein für eine Rundfahrt mit dem Salondampfer „Alexandra“ für 4 Personen inklusive Verzehrgutschein, im Wert von 128 €
3. Preis: Gutschein über Fördeschätze, Hyggemomente oder Stadtführungen der Tourismusagentur Flensburger Förde, im Wert von 75 €
Minderjährige unter 18 Jahren:
1. Preis: Gutschein über ein Abenteuer im Mystery House für 4 Personen, im Wert von 125 €
2. Preis: Ticketgutschein für die Heimspiele der SG Flensburg-Handewitt, im Wert von 100 €
3. Preis: Gutschein für eine Kreativzeit in der Kritzelei, im Wert von 75 €
Zusätzlich werden unter allen gültigen Einsendungen fünf Flensburg-Puzzles im Zufallsprinzip verlost.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Preise ist ausgeschlossen.
Preisverleihung
Die Preise werden am 2. Oktober 2026 im Rahmen der Langen Nacht der Demokratie an die Preisträgerinnen und Preisträger übergeben. Die prämierten Fotos sollen im Rahmen der Veranstaltung ausgestellt werden. Die Stadt Flensburg behält sich vor, die Preisverleihung aus wichtigem Grund auf einen anderen Termin zu verlegen. Falls eine Teilnahme an der Preisverleihung nicht möglich ist, kann der Preis nach Absprache bei der Stadt Flensburg, Büro des Oberbürgermeisters, abgeholt werden.
Ausschluss, Haftung, Änderungen & Abbruch
Ausschluss vom Wettbewerb
Die Stadt Flensburg kann Teilnehmende vom Wettbewerb ausschließen, wenn sie falsche Angaben machen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt insbesondere bei der Verletzung von Rechten Dritter oder bei der Einreichung ausgeschlossener Inhalte.
Haftung
Die Stadt Flensburg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Änderungen und Abbruch
Die Stadt Flensburg behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigem Grund anzupassen, auszusetzen oder abzubrechen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen die Stadt Flensburg, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz
Die im Rahmen des Fotowettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten und zum Widerruf einer Einwilligung enthält die Datenschutzerklärung der Stadt Flensburg. Die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO sind Bestandteil der Teilnahmeinformation.