Steuererleichterungen

Bei einem Kulturdenkmal bestehen für bauliche Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung dienen, erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Voraussetzung ist die rechtzeitige detaillierte Abstimmung vor Baubeginn.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die denkmalrechtliche Genehmigung und das zugehörige Vorverfahren ersetzen nicht die steuerrechtliche Abstimmung! 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege.