Steuererleichterungen
Bei einem Kulturdenkmal bestehen für bauliche Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung dienen, erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
Voraussetzung ist die rechtzeitige detaillierte Abstimmung vor Baubeginn.
Bitte beachten Sie Folgendes: Die denkmalrechtliche Genehmigung und das zugehörige Vorverfahren ersetzen nicht die steuerrechtliche Abstimmung!
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege.