Psychisch auffällige Menschen

Menschen mit psychischen Erkrankungen sind für die Sozialarbeit häufig schwer zu erreichen. Diese Menschen haben aufgrund ihrer Erkrankung teilweise keine Krankheitseinsicht. Sie erhalten Hilfsangebote, haben aber auch das Recht, auf Therapieangebote zu verzichten. Eine Behandlung gegen den ausdrücklichen eigenen Willen erfolgt nur bei vorliegender akuter Selbst- und Fremdgefährdung und muss sowohl von Psychiatern als auch von Gerichten getroffen werden. Somit kann sich bei einigen Betroffenen die physische und psychische Gesundheit verschlechtern, ohne dass unsere Hilfsangebote sie erreichen.