Positiv abgeschlossenes Asylverfahren

Wenn Sie den Bescheid vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erhalten haben, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie sich bereits seit längerem in Deutschland aufhalten und Ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde, kommt vielleicht ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Sie in Betracht.