Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche
Wenn Pflegebedürftige von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut wer- den, dann können die Pflegenden Pflegekurse von der Pflegekasse bzw. deren Ko-operationspartnern (z.B. Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen und anderen Bildungsvereinen) wahrnehmen. Die Veranstaltungskosten werden von der Pflegekasse getragen. In den Kursen werden Informationen und praktische Hilfe zur Pflege vermittelt, zudem besteht die Möglichkeit einer Beratung und eine Unterstützung im individuellen Pflegealltag zu erhalten. Innerhalb der Kurse können Austauschgespräche und Kontakte zu anderen Pflegenden hergestellt werden. (§ 45 SGB XI)