Negativ abgeschlossenes Asylverfahren

Grundsätzlich sind Personen, bei denen das Asylverfahren negativ abgeschlossen ist, zur Ausreise verpflichtet. Sie erhalten von uns hierzu nach Abschluss Ihres Verfahrens ein Anschreiben sowie einen Fragebogen, der von Ihnen bitte ausgefüllt an uns zurückgeschickt wird.

Wenn Sie freiwillig ausreisen möchten, können Sie sich auch gerne schon vor Erhalt des Schreibens an uns wenden. Besuchen Sie hierzu auch unsere Themenseite für genauere Informationen!