Naturschutzgebiete der Stadt Flensburg
Naturschutzgebiete bieten nach den Nationalparks den höchsten Schutzstatus und dienen dem dauerhaften Erhalt von Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräumen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weist diese Gebiete durch Landesverordnung aus.
In der Stadt Flensburg gibt es seit der Ausweisung der Hornholzer Höhen im Februar 2025 nunmehr zwei Naturschutzgebiete.
Naturschutzgebiet Twedter Feld
Das Naturschutzgebiet „Twedter Feld" im Stadtteil Mürwik entstand auf einem ehemaligen Bundeswehr-Übungsplatz und wurde 2003 als erstes Naturschutzgebiet Flensburgs ausgewiesen.
Durch die jahrzehntelange militärische Abschottung konnten sich seltene Lebensräume entwickeln, darunter ein einzigartiger Sukzessionswald, der nach dem Zweiten Weltkrieg natürlich nachwuchs.
Das Gebiet beherbergt etwa 100 Vogelarten, über 300 Blütenpflanzen und viele seltene Arten wie Bekassine, Waldohreule oder die Königslibelle. Die vielfältige Landschaft mit Wäldern, Bachläufen, Trockenrasen und Kleingewässern bietet optimale Bedingungen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Als Teil des europäischen NATURA 2000-Programms hat das Naturschutzgebiet internationale Bedeutung für den Artenschutz.
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Twedter Feld“ vom 20. März 2003
Besucherinformation
Faltblatt Twedter Feld (Landesamt für Umwelt, 2015)
Naturschutzgebiet Hornholzer Höhen
Am 11. Februar 2025 stellte das Land Schleswig-Holstein das 96 Hektar große Gebiet am südöstlichen Rand von Flensburg sowie in den angrenzenden Gemeinden Handewitt und Oeversee unter Schutz.
Das Gebiet zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Landschaft mit Hügeln, Senken und natürlichen Bachläufen aus. Die charakteristischen Knicks mit alten Bäumen, weiten Grünlandflächen und zahlreiche Kleingewässer schaffen vielfältige Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten. Die flachen Gewässer bieten ideale Bedingungen für Amphibien wie Moorfrösche und Kammmolche sowie für verschiedene Libellenarten. Seltene Pflanzen wie Sumpfblutauge und Sumpfschwertlilie sowie bedrohte Vogelarten wie das Braunkehlchen finden hier ungestörte Rückzugsräume.
Landesverordnung über das Naturschutzgebiet “Hornholzer Höhen“ von 28.01.2025