Naturschutzgebiet "Twedter Feld"
Willkommen auf der Info-Seite zum Naturschutzgebiet „Twedter Feld“!
Hier erfahren Sie Wissenswertes über Flensburgs einziges Naturschutzgebiet.
Als Naturschutzgebiet (NSG) wird eine bestimmte Schutzgebietskategorie innerhalb des Bundesnaturschutzgesetztes bezeichnet. Im Vergleich zu Landschaftsschutzgebieten handelt es sich zumeist um kleinräumigere Gebiete. Zudem sind die Auflagen und Nutzungseinschränkungen in der Regel strenger als bei anderen Schutzgebietseinheiten. Nach welchen Kriterien Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden regelt § 23 BNatSchG.
Lage des NSG Twedter Feld
Das Naturschutzgebiet „Twedter Feld“ liegt im Stadtteil Mürwik und umfasst im Norden einen ehemals von der Bundeswehr genutzten Standortübungsplatz sowie im südlichen Teil landwirtschaftliche Nutzflächen. Es ist im Norden von den Straßen Twedter Feld, Tremmerupweg und der Waldsiedlung Tremmerup, im Süden von der Nordstraße / Osterallee, im Westen von der Bebauung am Kiefernweg und dem Flensburger Fahr- und Reitverein sowie im Nordosten / Osten von dem sich anschließenden Süderholz sowie dem Blocksbergweg begrenzt.
Karte NSG Twedter Feld (PDF, 268 KB)
Entstehung und Geschichte des Naturschutzgebiets „Twedter Feld“
Die hügeligen, während der Weichsel-Eiszeit (ca. 115.000 bis ca. 10.000 Jahre vor unserer Zeit) entstandenen Geländeformen der Landschaft Angeln wurden nach dem Abschmelzen der Gletscher letztendlich von Buchenwäldern bestockt. In diese begannen vor ca. 1.000 Jahren einwandernde Siedler Lichtungen zu schlagen. Auf diese Aktivitäten weist der Name Twedt hin, der aus der Wikingerzeit stammt und so viel wie Rodung bedeutet.
Das von den Menschen für Ackerbau, Viehzucht, Waldbeweidung und Torfabbau genutzte Gebiet erfuhr in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch militärische Nutzung eine markante Veränderung. Für die Marineschule Mürwik wurden ab 1910 Einrichtungen wie Schießstände und ein Standortübungsplatz geschaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel der restliche Baumbestand dem Brennholzbedarf der in Flensburg lebenden Menschen zum Opfer.
In der sich anschließenden militärischen Nutzung durch die Bundeswehr konnte sich die Pflanzen- und Tierwelt wieder erholen, da die Gebiete von intensiver Nutzung ausgeschlossen waren. Es bildete sich im nördlichen Teil auf natürlichem Wege ein neuer Wald, ein landesweit einmaliger natürlich entstandener Wald (Sukzessionswald). Erst mit der Aufgabe der militärischen Nutzung ab 1994 entstand durch Naherholung ein verstärkter Nutzungsdruck.
Am 09.12.1997 erfolgte die einstweilige Sicherstellung des Gebietes und im Jahre 2003 die Ausweisung als erstes Naturschutzgebiet der Stadt Flensburg.
Natur im Twedter Feld – große Vielfalt auf kleinem Raum
Aufgrund der mit der militärischen Nutzung verbundenen Unzugänglichkeit des Gebietes entwickelten sich im Twedter Feld vielfältige und selten gewordene Lebensräume. Neben Wald auf steilen Hängen, naturnahen Bachläufen und vernässten Bereichen finden sich ausgedehnte Staudenfluren, Trockenrasen und landwirtschaftliche Nutzflächen mit Kleingewässern. Der durch natürliche Eigenentwicklung (Sukzession) entstandene Wald ist reich an unterschiedlichen Gehölzarten.
Etwa 100 Vogelarten sind im Jahresverlauf zu beobachten. Daneben wurden im Laufe der Zeit über 300 Blütenpflanzen, fast 80 Moosarten, mehr als 400 Pilzarten sowie viele Säugetierarten identifiziert. An seltenen Vögeln sind in der vielfältig strukturierten Landschaft des NSG „Twedter Feld“ gelegentlich Bekassine, Waldschnepfe, Waldohreule, Baumfalke, Neuntöter, Sprosser, Braunkehlchen, Roter Milan und Gebirgsstelze zu entdecken. Verschiedene Fledermausarten, darunter die Zwergfledermaus, jagen hier Insekten in der Dämmerung, die seltene Königslibelle bevorzugt die stark bewachsenen Gewässer mit viel Sonneneinstrahlung.
Wegen seiner Einzigartigkeit hat das NSG "Twedter Feld" auch eine europaweite Bedeutung. Es ist Teil des "NATURA 2000-Programms", eines europäischen Netzes besonders schutzwürdiger Flächen!
Naturschutzgebiete dienen z. B. der Erhaltung, der Entwicklung oder der Wiederherstellung von Biotopen. Sie können auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit oder Schönheit ausgewiesen werden. In Naturschutzgebieten werden alle Tier- und Pflanzenarten sowie der Boden, das Wasser und die Luft geschützt. So sollen Lebensgemeinschaften umfassend vor Störungen bewahrt werden, denn besonders seltene Arten können aufgrund ihrer sehr spezifischen Lebensraumansprüche in der Regel nicht in die umgebende Landschaft ausweichen.
Das direkt am östlichen Siedlungsrand Flensburgs gelegene Naturschutzgebiet spielt für die Naherholung eine bedeutende Rolle und ermöglicht auf ausgewiesenen Wegen das Wandern, Radfahren, Reiten und Joggen. Um die Tier- und Pflanzenwelt nicht über Gebühr zu stören, wurde 2004 ein Konzept für ein Besucherlenkungs- und Informationssystem erarbeitet, welches das beliebte Ausflugsziel auch für die kommenden Generationen in einem naturnahen Zustand bewahren soll.
Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch deshalb die folgenden Regeln:
- Nutzen Sie bitte nur die Wander- bzw. Reitwege, um keine bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu gefährden oder zu stören. Die Wege sind gekennzeichnet (Pfosten mit Symbolen / Piktogrammen) und in den Übersichtsplänen an den Zugängen dargestellt!
- Führen Sie Ihre Hunde ausschließlich an der Leine und bleiben Sie auf dem Rundwander-Wegesystem!
- Achten Sie bitte auf das Betretungsverbot für die übrigen hochsensiblen Naturbereiche!
- Entnehmen oder beschädigen Sie keine Pflanzen oder Teile von ihnen und fangen oder beunruhigen Sie keine Tiere!
- Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Allgemein gesagt gilt: Im NSG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können. Verstöße gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Betreut wird das Gebiet vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Flensburg. Haben Sie Fragen zum NSG „Twedter Feld“, dann nehmen Sie doch einmal Kontakt mit der UNB auf. Wir beantworten Ihre Fragen gern.
Fundstellen:
- Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG)
- Landesjagdgesetz (LJagdG)
- Landesverordnung über das NSG »Twedter Feld«
- www.schleswig-holstein.nabu.de, der Internetseite des Naturschutzbundes Deutschland - Landesverband Schleswig-Holstein (im Suchfenster „Naturschutzgebiet Twedter Feld“ eingeben!)