Hilfe und Unterstützung für junge Familien
Früherkennungsuntersuchungen U1-U9
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Leben, körperliche und seelische Unversehrtheit, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung. So werden u. a. für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr Früherkennungsuntersuchungen (U 1 bis U 9) in der Regel bei niedergelassenen Kinderärzten angeboten und durchgeführt. Oft werden Termine hierzu versäumt oder es wird ihre Bedeutung nicht erkannt.
Nicht wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen (U4 - U9) werden vom Landesfamilienbüro dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gemeldet. Es ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes dem nachzugehen, eine Beratung anzubieten und darauf hinzuwirken, dass Kinder an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen können. In besonderen Einzelfällen führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst nach telefonischer Vereinbarung unter 0461-85 2648 auch Vorsorgeuntersuchungen durch.