Informationen für Träger
Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung bis 2023 wurde am 23.03.2023 von der Ratsversammlung der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen.
Diese bietet neben den Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung und der Prognose des zukünftigen Bedarfes an Betreuungsplätzen auch insgesamt einen informativen Überblick der Flensburger Gesamtsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. Aber auch die Herausforderungen, insbesondere in qualitativer Hinsicht, werden aufgezeigt.
Die Planung gibt den Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Flensburg für derzeitige und neue Träger.
Förderung von Kindertagesstätten in Flensburg
Die Stadt Flensburg fördert die Betreuung von etwa 4.000 Plätzen in allen Kindertagestätten sämtlicher Träger z. Zt. mit fast 60,0 Mio. Euro jährlich. Darin enthalten sind etwa 5,2 Mio. Euro für Elternbeitrags- und Geschwisterermäßigungen sowie etwa 0,5 Mio. Euro für präventive Zusatzangebote in Kindertagesstätten. Das Land beteiligt sich an der Kita-Finanzierung mit ca. 17 Mio Euro.
Daneben finanzieren sich Kindertagesstätten noch durch Elternbeiträge und einem Eigenanteil des Trägers.
Antrag Förderung von Sprach- und Kulturmittler*innen und Kita-Assistenzen
Formular Erstattung Geschwisterermäßigung an Kita-Träger
Antrag Aufgrund eines in Dänemark lebenden Kindes
Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten in der Stadt Flensburg ab 01.08.2025
Anlage der Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten in der Stadt Flensburg ab 01.08.2025
Förderbeträge Modell-Kita 2025
Förderbeträge Modell-Kita 2024
Förderbeträge Modell-Kita 2023
Satzung der Stadt Flensburg über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungen von der Förderfähigkeit
Förderrichtlinie für Zusatzangebote in Kindertagesstätten (RiZAK) (PDF, 70 KB)
Antrag auf Gruppenstärkenreduzierung
Formular zur Betreuungseinschränkung
Prüfbogen individueller Rechtsanspruch für unter 1 jährige und Hortkinder
Landesinvestionsprogramm U3 und Ü3-Ausbau
Nach der Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 25% der zuwendungsfähigen Kosten werden von der Stadt Flensburg übernommen. Für zukünftige Zuweisungen müsste eine Beschlussvorlage zur Ko-Finanzierung im Jugendhilfe- und Finanzausschuss beraten werden.
Kindertagespflegepersonen erhalten für Ausstattungsinvestitionen und für bauliche Maßnahmen an den Räumen der Kindertagespflegestelle eine Förderung in Form eines pauschalierten Festbetrages.
Sprachkonzept "In Sprache baden"
Der „Flensburger Arbeitskreis Sprache & Integration“ (FlAkSI) ist ein Zusammenschluss der Sprachexpertinnen, die in den Kindertagesstätten tätig sind, welche an dem Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil genommen haben. In den wöchentlichen Treffen des FlAkSI ist in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren dieser Offensive eine Konzeption zur sprachpädagogischen Arbeit in
Kindertagesstätten entstanden.
Sprachpädagogische Konzeption für Kindertagesstätten (PDF, 1.432 KB)
Elternbefragung in Flensburg
Im Sommer 2013 wurden in Flensburg alle Eltern mit Kindern unter drei Jahren zum Betreuungsbedarf befragt. Angeschrieben wurden über 2300 Familien - teilgenommen haben etwa 38%. Die Auswertung der Ergebnisse hat ergeben, dass 42,7% der Flensburger Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsbedarf haben. Eltern benötigen dabei überwiegend eine Betreuung zwischen 20 und 30 Stunden in der Woche.
Die Untersuchung wurde vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund durchgeführt. Erhoben wurde der Bedarf in 93 Kommunen.
Förderung von Kindertagespflege
Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 1,1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Tagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge, die sich an den Beiträgen in Kindertagesstätten orientieren.
- Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 1.7 MB)
- Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stand Flensburg Stand 01.01.2021: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 124 kB)
- Anlage zur Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 137 kB)