Hauptausschuss

Gemäß § 10 der Hauptsatzung wurden dem Hauptausschuss neben den gesetzlichen Aufgaben folgende Aufgabengebiete übertragen: Rechnungsprüfung, interkommunale Kooperation, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaft, Polizeibeirat, Angelegenheiten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der zentralen Verwaltung, der Stabsstelle Recht und der Informationstechnik. Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse der Ratsversammlung vor und ist Gesellschaftsversammlung für alle 100 %-igen Tochtergesellschaften.

Zuständiger Verwaltungsbereich ist die Allgemeine Abteilung des Fachbereiches Zentrale Dienste.

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