Förderkriterien
Förderkriterien
Aufgrund der starken Nachfrage nach Mitteln der sozialen Wohnraumförderung werden derzeit die Einhaltung folgender Kriterien vorausgesetzt:
- Förderquote max. 70 % der Wohneinheiten eines Bauvorhabens
- Mind. 6 aber max. 80 geförderte Wohneinheiten
- förderfähig sind nur die Kosten des Regelstandards bei der
Herstellung des Bauwerks