Förderkriterien

Förderkriterien

Aufgrund der starken Nachfrage nach Mitteln der sozialen Wohnraumförderung werden derzeit die Einhaltung folgender Kriterien vorausgesetzt:

     - Förderquote max. 70 % der Wohneinheiten eines Bauvorhabens
     - Mind. 6 aber max. 80 geförderte Wohneinheiten
     - förderfähig sind nur die Kosten des Regelstandards bei der
       Herstellung des Bauwerks