Finanzielle Entlastung - Wohnen
Wenn Sie nur über wenig Einkommen verfügen, können Sie eventuell Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Wohngeld
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürger*innen bei ihren Wohnkosten.
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- Es wird als Mietzuschuss (für Mieter*innen) oder
- als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer*innen) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein kann man "Sozial"- Wohnungen mieten, deren Miete deutlich unter dem Wert auf dem freien Wohnungsmarkt liegt.
Die Wohnungen müssen von ihren Eigentümer so günstig angeboten werden, da diesen eine staatliche Förderung, wie etwa Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen usw., erhalten haben.
Wohnberechtigungsschein beantragen