Bekommen alle Ehrenamtlichen eine Ausnahmegenehmigung?

Nein. Antragsberechtigt sind diejenigen Ehrenamtlichen, die

  • volljährig sind,
  • eine Tätigkeit innerhalb Flensburgs ausführen,
  • regelmäßig (mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten mind. 1 x wöchentlich),
  • unentgeltlich (also kein Geld oder geldwerte Vorteile erhalten) und
  • in einer Organisation (Verein, Initiative, Institution) tätig sind,
  • die einen sozialen oder karitativen Zweck verfolgt.