Bekommen alle Ehrenamtlichen eine Ausnahmegenehmigung?
Nein. Antragsberechtigt sind diejenigen Ehrenamtlichen, die
- volljährig sind,
- eine Tätigkeit innerhalb Flensburgs ausführen,
- regelmäßig (mindestens über einen Zeitraum von 3 Monaten mind. 1 x wöchentlich),
- unentgeltlich (also kein Geld oder geldwerte Vorteile erhalten) und
- in einer Organisation (Verein, Initiative, Institution) tätig sind,
- die einen sozialen oder karitativen Zweck verfolgt.