Baumschutz in Flensburg

Warum Baumschutz?

Bäume sind lebenswichtig für uns Menschen. Bäume sind für das Klima in der Stadt unverzichtbar, da sie Kohlendioxid in Sauerstoff umwandeln, Schatten spenden und die Luft reinigen. Sie prägen das Stadtbild, bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten und schützen uns im Sommer durch ihre kühlende Wirkung vor Hitze.

Baumschutzsatzung

Um den gesamten Baumbestand ab einer bestimmten Größe im Stadtgebiet zu schützen, hat Flensburg bereits 1979 Regelungen zum Baumschutz erlassen.

Hier finden Sie die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Flensburg (Baumschutzsatzung - BSS), Neufassung vom 25.11.2024.

Baumfällgenehmigung

Wenn Sie einen geschützten Baum in der Stadt Flensburg fällen möchten, ist eine Genehmigung zu beantragen.

Das Technische Betriebszentrum Flensburg (TBZ) bearbeitet alle Anträge für:

  • Baumfällungen
  • andere Eingriffe an geschützten Bäumen

Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des TBZ unter Antrag Grün und Forst

Wie läuft die Bearbeitung ab?

  1. Sie stellen den Antrag beim TBZ
  2. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag
  3. Sie erhalten den Bescheid von der Unteren Naturschutzbehörde normalerweise innerhalb von vier Wochen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Wichtige Regeln für Bauherr*innen und Baufirmen

Geschützte Bäume müssen während der gesamten Bauzeit unversehrt bleiben!

Im Flyer »Baumschutz auf Baustellen« (GALK e.V.,2023) finden Sie die wichtigsten Schutzmaßnahmen kompakt zusammengefasst.

Das ist im Wurzelbereich verboten:

  • Abgraben oder Aufschütten von Erde

  • Lagern von Baumaterial

  • Befahren mit Fahrzeugen und Maschinen

Wurzelbereich = Kronenrand + 1,50 m nach allen Seiten

So schützen Sie Bäume richtig:

Schutzzäune errichten:

  • Mindestens 1,80 m hoch
  • Unverrückbar befestigen
  • Kompletten Wurzelbereich umzäunen
  • Von Baubeginn bis Bauende stehen lassen

Technischer Standard: DIN 18920 und "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen" / R SBB (FGSV e.V. 2023)

Pflicht für Bauverantwortliche:

Alle am Bau beteiligten Personen müssen vor Baubeginn über den Baumschutz informiert werden!