Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde

Zu den Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde in Flensburg gehören:

  • Beratung von Eigentümer*innen, Architekt*innen, Handwerker*innen und Behörden
    • bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen
    • über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen
  • Stellungnahmen zu Förderanträgen
  • Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
  • Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal
  • Auskünfte und Beratung zu Baugestaltungs -und Erhaltungssatzungen der Stadt Flensburg

Wenn Sie Fragen zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz in Flensburg haben, sprechen Sie uns gern an.

Alle Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.