Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
Zu den Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde in Flensburg gehören:
- Beratung von Eigentümer*innen, Architekt*innen, Handwerker*innen und Behörden
- bei Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen
- über Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen
- Stellungnahmen zu Förderanträgen
- Genehmigungen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes
- Überwachung und Beratung während der Baumaßnahmen an einem Kulturdenkmal
- Auskünfte und Beratung zu Baugestaltungs -und Erhaltungssatzungen der Stadt Flensburg
Wenn Sie Fragen zur Denkmalpflege und zum Denkmalschutz in Flensburg haben, sprechen Sie uns gern an.
Alle Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.