1. Anmeldung zur Eheschließung
Voraussetzung für Ihre Vereinbarung eines Hochzeitstermins beim Standesamt Flensburg (Glücksburg) ist Ihre Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
- Flensburger*innen wenden sich hierfür gern vorab telefonisch an uns. Wir teilen Ihnen gern mit, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
- Sie wohnen nicht in Flensburg/Glücksburg? Dann wenden Sie sich für die Anmeldung bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes, welches Sie telefonisch vorab über die benötigten Unterlagen informiert.
- Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit? Dann freuen wir uns, Sie in einem persönlichen Gespräch zu beraten.
Wann anmelden zu einem Wunschtermin?
Ihre Anmeldung ist ein halbes Jahr gültig; Bsp: Sie melden Ihre Eheschließung am 19.03. an und können bis zum 19.09. einen Hochzeitstermin auswählen. Im Umkehrschluss können Sie bei einem Wunschtermin frühestens ein halbes Jahr im Vorfeld (auf den Tag genau) mit den erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung in das Standesamt kommen.