Ab wann gilt die Erlaubnispflicht?

  • Sollten Sie vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben haben, gelten eine Anzeigepflicht bis zum 1. Oktober 2017 und eine Verpflichtung zur Antragsstellung auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017.
  • Sollten Sie ab dem 1. Juli neu 2017 ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, dann müssen Sie vor Aufnahme des Betriebs eine entsprechende Erlaubnis beantragen.