beendet: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Nördliche Altstadt - Norderstraße / Rummelgang" (Nr. A 4.1) | 21.07.-29.08.2025

Das ehemalige Kinderhaus in der Marientreppe 10 soll zu einem Wohngebäude mit 8 Wohnungen umgebaut werden.Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der Planentwurf mit Begründung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 im Internet veröffentlicht und liegt während der angegebenen Veröffentlichungsfrist im Technischen Rathaus Flensburg, Am Pferdewasser 14; Hauptgeschoss während folgender Zeiten montags bis mittwochs mindestens von 8 bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 17.30 Uhr, freitags bis 12.30 Uhr öffentlich aus.

Die Unterlagen sind online auf der Beteiligungsplattform BOB-SH abrufbar und Stellungnahmen können auch dort abgegeben werden. Der nachstehende Link führt direkt in das Verfahren. Verfahren in BOB-SH