Ukraine Krise - Aktuelle Informationen (Stand 13.01.2025)
Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse (Gültigkeit bis 04.03.2025) werden für ein weiteres Jahr verlängert. Dies erfolgt auch wie im letzten Jahr erneut mittels Verordnung für ein weiteres Jahr (04.03.2026).
Das bedeutet, Sie erhalten keine neuen Aufenthaltserlaubnisse, sondern lediglich ein Schreiben von uns, welches Sie unter anderem beim Grenzübertritt oder bei offiziellen Stellen gemeinsam mit Ihrem Aufenthaltstitel vorlegen können. Sofern Sie also ein Aufenthaltsdokument hatten, welches am 01.02.2025 gültig ist (hierzu zählt auch, wenn Sie ein Schreiben im letzten Jahr erhalten haben, aufgrund dessen Ihr Aufenthaltstitel mittels Verordnung verlängert wurde), erhalten Sie ein erneutes Schreiben von uns.
Die Schreiben werden voraussichtlich in der Woche vom 20.01.2025-24.01.2025 gefertigt und versendet.
Wir bitten Sie von Anträgen und Anfragen zur Verlängerung abzusehen.