Satzungen/Richtlinien

Abfall

Abwasser

Asylbewerber

Außenbereichssatzungen

Die Außenbereichssatzungen sind in der Übersicht der Bebauungspläne enthalten.

Baumschutz

Bebauungspläne

Beherbergungsabgabesatzung

Betroffenenbeirat

Entschädigungssatzung

Erhaltungssatzungen

Erschließungsbeiträge

Feuerwehr

Fernwärmesatzung

Friedhöfe

Gestaltungssatzungen

Gesundheitsdienste

Gutachter

Hafen - Abgaben, Kaitarif, Benutzungsordnung

Hauptsatzung

Haushaltssatzung

Hausnummern / Hinweisschilder

Hebesatzsatzung

Hundesteuer

Jugendamt

Jugendförderung

Kanalbau

Kindertagesbetreuung

Richtlinie für die Förderung von Sprach- und Kulturmittler*innen und Kita-Assistenzen in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiert der Stadt Flensburg aus städtischen Haushaltsmitteln (FöRi SpKM / KitaA)

Richtlinie der Stadt Flensburg zur ergänzenden Förderung von Maßnahmen freier und kommunaler Träger zur Fachkräftegewinnung in der Frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen mit Standort in der Stadt Flensburg (PiA)

Förderrichtlinie Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen in Kitas

Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten in der Stadt Flensburg ab 01.08.2025

Anlage der Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten in der Stadt Flensburg ab 01.08.2025

Satzung der Stadt Flensburg über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungen von der Förderfähigkeit

Elternbeiträge


Gebührensatzungen


Kindertagespflege


Kunstkommission

Liegenschaften

Markt

Museen

Naturschutz

PACT

Rettungsdienst

Sanierungsgebiete

Schule

Seniorenbeiratssatzung

Spielgerätesteuer

Geldspielgeräte und Geschicklichkeitsapparate werden in der Stadt Flensburg besteuert. Das gilt für alle Gräte in Flensburg die in Spielhallen, Gaststätten oder anderen öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt sind. Die Steuer wird auf das Einspielergebnis (genauer die Bruttokasse) erhoben und beträgt momentan 20 %.

Die Satzung finden Sie hier:


Das Formular für die Spielgerätesteuer senden Sie uns bitte als Brief oder per E-Mail zu.


Sport

Stadtarchiv Flensburg

Stadtbibliothek

Stellplätze

Seit August 2026 gilt eine neue Version der Stellplatzsatzung. Die "Satzung der Stadt Flensburg über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrtzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen" regelt den Umgang der Stadt Flensburg gemäß § 49 der Landesbauordnung SH. 

Alte Versionen der Stellplatzsatzung

Im Mai 2017 ist die "Satzung der Stadt Flensburg über die Zahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen" erstmals in Kraft getreten. Sie regelte den Umgang der Stadt Flensburg mit Stellplätzen, die gemäß Landesbauordnung im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden müssen. Mit Inkrafttreten der Satzung 

Aussetzung der Stellplatzverpflichtung durch Mobilitätskonzepte

Sie möchten Ihren Mieter*innen oder Kund*innen zukunftsweisende Mobilitätsdienstleistungen wie beispielsweise eine Carsharingstation, Mietertickets oder ein Lastenfahrrad zum ausleihen anbieten können? § 12 der Stellplatzsatzung ermöglicht es, die Bereitstellung entsprechender Angebote in angeessenem Umfang auf die Stellplatzpflicht anzurechnen. Die Beurteilung von eingereichten Mobilitätskonzepten basiert auf den folgenden Anwendungsregeln:

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an den

Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz
Till Fuder
fuder.till@flensburg.de
0461 85-4053.

Hinweise zu qualitativ hochwertigen Fahrradabstellanlagen

Sie möchten hochwertige Fahrradabstellanlagen für Ihre Mieter*innen oder Kund*innen anbieten? Ergänzend zu den Regelungen in § 14 der Flensburger Stellplatzsatzung bieten die folgenden Dokumente eine hilfreiche Übersicht für Planende. Insbesondere an Orten, an denen Fahrräder für längere Zeit abgestellt werden (Arbeitsplatz, Wohnort) tragen überdachte und gesicherte Abstellmöglichkeiten erheblich zur Zufriedenheit der Nutzer*innen bei.


Strände

Straßen - Sondernutzung, Straßenreinigung, -bau

Technisches Betriebszentrum (TBZ)

Verwaltungsgebühren

Volkshochschule (VHS)

Vorkaufsrecht

Wohnungslosigkeit

Zweckentfremdung von Wohnraum

Zweitwohnungssteuer