Rechtliche Grundlagen für den Auftrag

Der Auftrag für unser Unterstützungsangebot leitet sich aus dem

SGBVIII, § 13 (1) „Jugendsozialarbeit“ ab:

„Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.

Ebenso zu berücksichtigen sind:

§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§5 Wunsch- und Wahlrecht

§8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen